Hochschulen
Vorstände der Universitätskliniken in Mecklenburg-Vorpommern gehören zu Spitzenverdienern
Mittwoch, 24. Juli 2019
Schwerin – Erstmals in Mecklenburg-Vorpommern hat das Finanzministerium einen Bericht über die Gehälter der Chefs landeseigener Unternehmen vorgelegt. An der Spitze stehen die Vorstände und Geschäftsführer der Universitätskliniken im Land.
Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2017 und listet 64 Betriebe, darunter Kliniken oder die Studierendenwerke auf. Die Bürger hätten das Recht, zu wissen, was mit ihren Steuergeldern geschieht und dazu gehörten auch die Vergütungen in den Vorstandsetagen öffentlicher Unternehmen, sagte Finanzstaatssekretär Heiko Miraß.
Spitzenverdiener unter den Geschäftsführern und Vorstandschefs ist demnach der ärztliche Vorstand der Rostocker Universitätsklinik, Christian Schmidt. Er verdiente dem Bericht zufolge 327.500 Euro und bekam einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte.
Mit Abstand folgen Max Baur von der Universitätsklinik Greifswald mit 284.627 Euro, wobei rund 70.000 Euro dabei als Erfolgszulage für zwei Jahre gezahlt wurden. Auch seine Kollegen gehörten mit 263.701 Euro und 248.685 Euro zu den Spitzenverdienern.
Ein Durchschnittsgehalt der Chefs von Landesbetrieben lässt sich aus den Daten aber nicht berechnen. Zum einen wird für viele Posten keine oder eine vergleichsweise geringe Zulage zu einem bereits bestehenden Arbeitsverhältnis gezahlt, dessen Vergütung aber nicht im Bericht aufgeführt wird. Diese kleinen Summen würden das Ergebnis verzerren.
Zum anderen haben die Chefs von 15 der 64 Betriebe die Offenlegung ihrer Bezüge verweigert. Darunter sind alle neun im Land vertretene Sparkassen. „Es ist bedauerlich, dass die Sparkassen sich immer noch beharrlich weigern, die Regeln, die für börsennotierte Banken schon lange gelten, bei uns im Land anzuwenden“, sagte Miraß. Er erwarte, dass sich die Kommunen über die Aufsichtsräte dafür einsetzten, dass das gesetzlich vorgesehene Verfahren eingehalten werde.
Auch die Chefs des Hafens Mukran auf Rügen und zahlreicher Betriebe aus der Greifswalder Gesundheitswirtschaft verweigerten eine Angabe. Allerdings sind nur landeseigene Betriebe zur Veröffentlichung verpflichtet. In Firmen, an denen das Land nur beteiligt ist, sollen die Landesvertreter in den Gremien lediglich auf eine Veröffentlichung hinwirken. © dpa/aerzteblatt.de

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