Politik
Zahl der zuzahlungsbefreiten Rabattarzneimittel rückläufig
Donnerstag, 1. August 2019
Berlin – Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das berichtet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände auf Basis von Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV).
Demnach sind im Detail ab dem 1. August 2019 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 1. August 2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent).
Jede Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Hintergrund ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) aus dem Jahr 2007.
„Je nachdem, bei welcher Krankenkasse ein Patient versichert ist, kann es also sein, dass er für ein und dasselbe Medikament, die vollständige, hälftige oder gar keine Zuzahlung leisten muss“, informiert die ABDA auf ihrer Internetseite. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen.
„Die Krankenkassen schreiben immer wieder neue Rabattverträge aus, um alte zu ersetzen und damit noch mehr Geld zu sparen“, sagte Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des DAV. Sie sammelten also einerseits immer mehr Rabatte von den Herstellern ein, während sie andererseits die Zuzahlungen der Versicherten steigerten.
„Die Krankenkassen sollten besser einen größeren Teil der Zuzahlungen erlassen, um die Akzeptanz der Patienten für ständig wechselnde Präparate zu erhöhen und somit auch die Therapietreue zu verbessern“, so Groeneveld.
2018 haben die Krankenkassen laut ABDA rund 4,4 Milliarden Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Milliarden Euro. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen – von 2,15 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2018. © hil/aerzteblatt.de

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