Politik
Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für neue Pflegeausbildung veröffentlicht
Donnerstag, 1. August 2019
Berlin – Für die Anfang 2020 beginnende neue Pflegeausbildung stehen die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne zur Verfügung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) habe die Rahmenpläne veröffentlicht, teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mit. Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildungen erhielten damit konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz, hieß es.
Die Rahmenpläne waren Ende Juni von einer Fachkommission an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) übergeben worden. Im Anschluss hatten beide Ministerien diese auf die Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufegesetz geprüft.
„Diese Prüfung konnte innerhalb von vier Wochen mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Die Mindestanforderungen des Pflegeberufegesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind in vollem Umfang erfüllt worden“, erklärte das Ministerium. Die Rahmenpläne sollen mindestens alle fünf Jahre auf ihre Aktualität geprüft und gegebenenfalls anpasst werden.
Die von der Kommission erarbeiteten Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen beruflichen Pflegeausbildungen. Als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung haben sie empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen.
Die Länder können unter Beachtung der Vorgaben der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung einen verbindlichen Lehrplan als Grundlage für die Erstellung der schulinternen Curricula der Pflegeschulen erlassen. Die Rahmenpläne enthalten zudem umfassend Hilfestellungen für die Umsetzung durch die Pflegeschulen und die Ausbildungseinrichtungen.
Das im Sommer 2017 in Kraft getretene Pflegeberufegesetz sieht vor, dass alle Auszubildenden zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung erhalten, in der sie einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, die im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“.
Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können wählen, ob sie – statt die generalistische Ausbildung fortzusetzen – einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen. Die neue Ausbildung soll ab 2020 gelten. © may/EB/aerzteblatt.de

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