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Politik

FDP-Politikerin für Legalisierung von Leihmutterschaften

Montag, 12. August 2019

/coffeemill, stockadobecom

Berlin – Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr hat sich für eine Legalisierung von Leih­mutterschaften und Embryonenspenden in Deutschland ausgesprochen. Das Embryonen­schutzgesetz aus dem Jahr 1990 sei längst überholt, da es medizinisch etablierte Verfah­ren verbiete, schreibt die Bundestagsabgeordnete auf ihrer Homepage.

Die Chancen der Reproduktionsmedizin müssten „umfassend nutzbar“ gemacht werden, indem beispielsweise die Eizellen- und Embryonenspende sowie die nichtkommerzielle Leihmutterschaft erlaubt würden. Zuerst hatte der Tagesspiegel berichtet.

Laut Embryonenschutzgesetz ist es in Deutschland verboten, einen Embryo einer Leih­mutter einzusetzen und das Kind von ihr nur austragen zu lassen. Ebenso verboten ist die gezielte Herstellung von Embryonen mit der Absicht, sie später zu spenden. Der Gesetz­geber will so die geschäftsmäßige Vermittlung von Embryonen unterbinden.

„Wenn beispielsweise eine Frau ein Kind für ihre Schwester oder ihre beste Freundin austragen möchte, weil diese sich zwar ein Kind wünscht, aber selbst keines bekommen kann, wollen wir das ermöglichen“, sagte Helling-Plahr dem Tagesspiegel.

Allerdings müssten solche Spenden dann aus uneigennützigen Motiven und nicht gegen Zahlung eines Entgelts erfolgen. Die deutsche Politik sei hier – im Vergleich zu anderen Ländern – „viel zu zögerlich“. Zudem brauche das Abstammungs- und Adoptionsrecht ein Update, Kinderwunsch-Behandlungen müssten umfassender bezuschusst werden.

Jeder, der Verantwortung für ein Kind übernehmen wolle, habe die Unterstützung seines Kinderwunsches verdient – unabhängig davon, ob er ein klassisches Familienbild lebe oder nicht, heißt es nach Tagesspiegel-Angaben in einem siebenseitigen Positionspapier Helling-Plahrs.

Die gesetzlich festgelegten Altersgrenzen für eine Förderung seien „willkürlich und bevormundend“. Und es könne nicht angehen, dass die „Frage, ob sich jemand eine solche Behandlung leisten kann, vom Wohnort und damit vom Zufall abhängt“. © dpa/kna/aerzteblatt.de

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