Ärzteschaft
Radiologen: Kontrastmittelpauschalen haben zu Einsparungen für Krankenkassen geführt
Montag, 12. August 2019
Berlin – Der Berufsverband der Radiologen (BDR) wehrt sich vehement gegen die Berichterstattung über Kontrastmittelpauschalen von Süddeutscher Zeitung, WDR und NDR. Er wies die Berichte als „unvollständig und in ihrer Aussage unzutreffend“ zurück. Im Gegenteil hätten die Pauschalen sogar zu erheblichen Einsparungen im Gesundheitssystem geführt.
Der BDR erklärte, dass Kontrastmittel vor der Nutzung von Pauschalen auf dem Wege des Sprechstundenbedarfs direkt vom Radiologen auf Vorrat beim Hersteller oder Händler bestellt worden seien. Die Preise seien der Lauer-Taxe entnommen worden und von den Krankenkassen bezahlt worden. Mengenrabatte seien nicht vorgesehen oder möglich gewesen, so der BDR.
Entsprechend sei ein Liter Kernspin-Kontrastmittel etwa 7.000 Euro teuer gewesen. Zur gleichen Zeit habe das identische Kontrastmittel im Krankenhauseinkauf deutlich weniger gekostet, weil es dort Wettbewerb gegeben habe. Krankenkassen hätten daher versucht, die Preise im ambulanten Sektor durch Ausschreibungen zu reduzieren. Dies sei zunächst aber wenig effektiv gewesen, so der Radiologenverband. Die Angebote hätten meist nur geringfügig unter dem ursprünglichen Preis gelegen.
Den Weg einiger Krankenkassen, die Preise über wirkstoffübergreifende Ausschreibungslose zu bilden, um so bessere Preise zu erzielen, hätten die Radiologen aus Qualitätsgründen abgelehnt. Dennoch werde dies in mehreren Bundesländern wie etwa Rheinland-Pfalz, dem Saarland oder Schleswig-Holstein praktiziert.
Dem BDR zufolge habe Bayern als erstes Bundesland auf Pauschalen anstelle von wirkstoffübergreifenden Ausschreibungen gesetzt. „Der Radiologe sollte die Kontrastmittel direkt beziehen und bezahlen, um so den Wettbewerb zwischen Herstellern und/oder Händlern zu generieren“, erläuterte der BDR das Prinzip. Zum Ausgleich habe der Radiologe eine Abrechnungsziffer (Pauschale) für den Einkauf, die Bevorratung, die Sicherstellung der medizinischen Anwendung und die korrekte Indikationsstellung im Einzelfall erhalten. Die Höhe für diese Leistungen sei zwischen Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung ausgehandelt worden.
Bundesministerium für Gesundheit schaltet sich in Kontrastmitteldebatte ein
Hamburg – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich nach Medienberichten in die Debatte um die Kontrastmittelpauschalen eingeschaltet, die manche Krankenkassen an Kassenärztliche Vereinigungen bezahlen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte dem NDR zufolge, dass das BMG den AOK-Bundesverband um Aufklärung des Sachverhalts gebeten habe. Dies sei direkt nach der Veröffentlichung von NDR, WDR [...]
„Das Preisrisiko ging damit auf die Ärzte über“, so der BDR. Dieser Weg werde übrigens, auch in vielen anderen Fachgruppen, mit anderen Medizinprodukten praktiziert – wie bei der Dialyse oder dem Einkauf von Linsen durch Augenärzte. Dem BDR zufolge habe es durch diese Vorgehensweise „zum ersten Mal eine Wettbewerbssituation“ gegeben, in Folge dessen die Preise der Industrie für die ambulante Versorgung in Bewegung geraten seien.
„Schon die ersten Pauschalen lagen für die Krankenkassen deutlich unter den Preisen der
Lauer-Taxe und bedeuteten erhebliche Einsparungen für die Krankenkassen. Diese konnten dann im weiteren Verlauf, mithilfe der Radiologen, noch weiter gesenkt werden“, erklärt der BDR. In Bayern sei die Pauschalen dann zu einem „Teil der Vergütung“ geworden, andere Bundesländer hätten nachgezogen. Zuletzt hätten die AOK Rheinland und die KV Nordrhein diesen Weg beschritten.
Der BDR machte auch deutlich, dass es zu keiner Mengenausweitung gekommen sei. Die Pauschalen seien mit einer strikten Mengenbegrenzung versehen, die eine Steigerung des Kontrastmittelverbrauches „auch wirksam verhindert“ habe, so der BDR. An Hamburg, Niedersachsen und auch Bremen könne nachgewiesen werden, dass keinerlei Mehrverbrauch von Kontrastmitteln durch die Pauschalen entstanden sei.
Pauschalen haben Kosten gesenkt
„Jeder anderslautende Vorwurf, der Radiologen eigennützige Manipulationen unterstellt, ist unseriös und anhand von Abrechnungsdaten zu widerlegen“, schreibt der BDR. Der Anteil der Kontrastmittelpauschalen je Untersuchung sei zum Beispiel in Hamburg seit Beginn der Regelung völlig konstant. Der Preis sei mit Einführung der Pauschalen gegenüber der Lauer-Taxe (ursprünglicher Preis bei 7.000 Euro je Liter) um 40 Prozent auf aktuell etwa 3.900 Euro je Liter abgesenkt worden.
„Dadurch aber waren die Radiologen in der Verantwortung bei Herstellern oder Händlern
Marktpreise zu erzielen. Egal, welcher Preis geboten wurde, der Radiologe erhielt für die Untersuchung mit Kontrastmittel immer nur diese Pauschale“, so der BDR. Dadurch seien sowohl Gewinne als auch Verluste für eine Praxis möglich. Für Krankenkassen und KVen bedeute das Modell hingegen eine feste kalkulierbare Größe. Die Kosten für die Kassen seien insgesamt abgesenkt worden.
Der BDR betonte, dass die Beispiele zeigten, dass – entgegen der Darstellung in Panorama und Tagesschau – somit nicht das „Geld der Versicherten in Millionenhöhe verschwendet“ worden sei. Vielmehr hätten durch die Pauschalen viele Millionen Euro an Kassengeldern eingespart werden können. Aus Sicht des BDR sind die Pauschalen rechtskonform und in der Gebührenordnung für Ärzte (EBM) eine übliche Vergütungskomponente.
„Radiologen haben mit dem Pauschalen-Modell weder unzulässige Gewinne erzielt, noch die von Panorama genannten Preisspannen zur Gewinnsteigerung realisiert, da eine Pauschale eben pauschal mehrere Kostenfaktoren abzudecken hat“, so der BDR.
Bundesversicherungsamt sieht bei Kontrastmittelpauschalen keine Rechtsverstöße
Bonn/Berlin – Das Bundesversicherungsamt (BVA) will sich zunächst nicht in die Debatte um Pauschalen, die verschiedene Krankenkassen an Ärzte für Kontrastmittel bezahlen, einschalten. „Eindeutige Rechtsverstöße der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht nachgewiesen“, sagte ein Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt. Es bestünden zudem [...]
Die Radiologen würden zu Unrecht angeprangert und geradezu kriminalisiert, kritisierte heute der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. Dabei hätten sie regelgerecht nach den Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet.
„Wer skandalisiert, wo es keinen Skandal gibt, schädigt fahrlässig oder mutwillig das Ansehen der betroffenen Berufsgruppe“, so Henke. Das könne man nicht widerspruchslos hinnehmen. Es sei unseriös, den Eindruck zu erwecken, dass sich Radiologen mittels Abrechnung von Kontrastmitteln ungerechtfertigt oder gar illegal bereicherten. Genau das aber suggeriere die Berichterstattung in Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR.
Die Medien hatten auf Basis interner Unterlagen aus Radiologiepraxen und von Pharmaherstellern berichtet, dass Ärzte Kontrastmittel für Aufnahmen in Computertomografen (CT) oder Magnetresonanztomografen (MRT) günstig einkauften und ein Vielfaches des Preises in Form von Pauschalen von den Krankenkassen erstattet bekämen.
Mit jedem MRT- oder CT-Gerät könnten Radiologen auf diese Weise knapp 100.000 Euro Gewinn im Jahr machen, hieß es. Nach Schätzung koste dies die Versicherten jährlich knapp 200 Millionen Euro, berichteten NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung. © may/aerzteblatt.de

Gezielte Indiskretion?
Eine Volumenpauschale hat folgende Konsequenzen: Das eingekaufte Gesamtvolumen und die Gesamtmenge der abgerechneten Leistungen kann man ins Verhältnis setzen, Fehlentwicklungen beim Einkauf oder Leistungsausweitungen dürften schnell auffallen. Das wirtschaftliche Risiko für verworfene Kontrastmittel (Haltbarkeit) trägt die Kasse, das Risiko für die Differenz zwischen Einkaufspreis und Pauschale trägt die einzelne radiologische Praxis.
Im Bereich der Labordiagnostik gibt es große Ketten mit entsprechender Marktmacht. Bei den Radiologen dürfte es eine derartige Monopolisierung noch nicht geben. Allerdings, wenn sich einige Großpraxen aus Ballungsräumen zu einer Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen (und da sind 5% Marktanteil schon eine respektable Größe), dann können derartige Einkaufsgemeinschaften mit den Herstellern ganz anders verhandeln. Die bisherigen Pauschalen sind ja nicht aus der Luft gegriffen und basieren auf wirtschaftlichen Kalkulationen, vermutlich in dem Sinne, dass eine ländliche Einzelpraxis noch mit einer schwarzen Null herauskommt. Das ist Marktwirtschaft pur, die kleine Einzelpraxis zahlt viel, die große Einkaufsgemeinschaft zahlt wesentlich weniger.
Nun kommen die politischen Feinheiten des deutschen Gesundheitssystems zum Tragen. Eine einfache Lösung des Problems wäre z.B. eine gestaffelte Pauschale (große Praxen bekommen eine kleinere Pauschale als kleine Praxen, um die unterschiedlichen Einkaufskonditionen auszugleichen). Die Selbstverwaltung ist aber darauf ausgerichtet, derartige Veränderungen im Konsens zu beschließen. Das bedeutet, wenn sich der Markt ändert, ist es wesentlich einfacher zu blockieren als eine Veränderung durchzusetzen. Warum wohl ist es so schwer für EBM und GOÄ einen Inflationsausgleich zu bekommen? Ganz recht, die Kassen haben über Jahrzehnte die Kunst der politischen Blockade perfektioniert. Und nun haben wir die paradoxe Situation, dass sich ausnahmsweise der Markt zuungunsten der Kassen entwickelt hat und die Interessensvertreter der Radiologen eine von den Kassen gewünschte Veränderung blockieren. Sowohl die Radiologen als auch die Hersteller der Kontrastmittel können mit dem Status quo gut leben, es ist nur eine Hypothese, aber ich vermute, ein Geschäftsführer einer großen Krankenkasse hat einfach die Geduld verloren und einige gezielte Indiskretionen bei der Presse gestreut, um damit eine Neiddebatte vom Zaun zu brechen und Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungen zu bringen.
Nach meiner persönlichen Einschätzung wurde hier die Presse in einem Verteilungskampf instrumentalisiert. Ärztliche Tätigkeit ist immer eine Mischkalkulation. Selbst wenn die Radiologen hier punktuell Gewinne einfahren, sollte vor einer pauschalen Kürzung geklärt werden, ob dann im Gegenzug nicht andere Pauschalen angehoben werden müssten. Genau darin besteht die Aufgabe der Selbstverwaltung, in komplizierten Interessenskonflikten eine praktikable Lösung zu finden. Derartige Medienkampagnen sind ein Teil des Spiels, in dem die Machtpositionen ausgelotet werden. Die Diskussion ist jetzt öffentlich, die Radiologen wären gut beraten nachzuweisen, welche unterfinanzierten Leistungen mit den Kontrastmitteln quersubventioniert werden müssen.

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