Politik
Union und Grüne gegen Legalisierung von Leihmutterschaften
Dienstag, 13. August 2019
Berlin – Union und Grüne wehren sich gegen Forderungen aus der FDP, in Deutschland künftig auch Leihmutterschaften zu erlauben. Die Regelungen für Kinderwunschbehandlung und Reproduktionsmedizin seien zwar teilweise reformbedürftig, sagte die Rechtsexpertin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, dem Tagesspiegel.
Aber selbst die nichtkommerzielle Leihmutterschaft berge Missbrauchsrisiken und könne dem Wohl von Mutter und Kind entgegenstehen. Ob man Eizellspenden legalisieren sollte, sei bei den Grünen noch ungeklärt. Hier befinde man sich „mitten in der Debatte“.
Die Unionsfraktion wandte sich „eindeutig“ gegen kommerzielle Leihmutterschaft wie gegen Eizellspenden. Persönlich wolle sie sich aber „Diskussionen über eng begrenzte, rein altruistisch motivierte Ausnahmen innerhalb verwandtschaftlicher Beziehungen“ nicht verweigern, sagte die Rechtsexpertin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).
Voraussetzung wäre, dass sich dafür klare Abgrenzungskriterien finden ließen, die eine Umgehung ausschließen würden, sagte sie. Dass ein Kind nicht mehr als zwei rechtliche Elternteile haben könne, bezeichnete die Fraktionsexpertin aber als „unverrückbar“.
Die Politikerinnen reagierten auf einen Vorstoß der FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr. Sie hatte darauf gedrängt, Eizell- und Embryonenspenden samt Leihmutterschaft auch in Deutschland zu legalisieren.
„Das Embryonenschutzgesetz ist von gestern und muss reformiert werden“, sagte die Anwältin für Medizinrecht. Die deutsche Politik sei hier im Vergleich zu anderen Ländern „viel zu zögerlich“. Sie verlangte auch mehr Unterstützung für Kinderwunschbehandlungen. Zudem sollten aus ihrer Sicht künftig bis zu vier Personen gemeinsam Elternverantwortung für ein Kind übernehmen dürfen. © kna/aerzteblatt.de

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