Politik
G-BA verschiebt Beschluss über nichtinvasive molekulargenetische Tests
Mittwoch, 14. August 2019
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet morgen nicht darüber, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) künftig die Kosten nichtinvasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften bezahlen muss.
Aufgrund „der Vielzahl und der komplexen Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen“ gebe es einen hohen Auswertungsbedarf, teilte die Geschäftsstelle des G-BA dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit. Den Beschluss werde der G-BA voraussichtlich in seiner Sitzung am 19. September fassen, hieß es weiter.
Die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer, forderte den Bundesausschuss auf, zunächst keine Entscheidung zu treffen. „Ich erwarte vom G-BA ein Moratorium für das derzeitige Verfahren, bis der Bundestag zu diesen Fragen entschieden hat“, sagte Rüffer dem RND.
aerzteblatt.de
- Trisomien: Ärztetag für Pränataltests als Kassenleistung
- Pränatale Bluttests: Bundestag diskutiert über mehr als nur die Frage der Kassenleistung
- Nichtinvasive Pränataldiagnostik: BÄK sieht Politik gefragt
- Nichtinvasive Pränataltests: G-BA leitet Stellungnahmeverfahren ein
- Nichtinvasive Pränataltests sollen Kassenleistung werden
Sie bezeichnete es als „absurd“, dass der G-BA einerseits den Bundestag aufgefordert habe, Grenzen und Bedingungen für molekulargenetische Testverfahren zu definieren, das laufende Verfahren aber dennoch durchziehe.
Vertreter des G-BA hatten die politischen Entscheider seit Jahren auf das laufende Methodenbewertungsverfahren hingewiesen. Dieses ist nun nach den üblichen G-BA-Fristen abgelaufen.
Laut Tagesordnung werden die Mitglieder des Gremiums morgen einen Beschluss zum Disease Management Programm (DMP) Depression fassen. Über dieses DMP wird bereits seit Jahren diskutiert, es werden auch für die Plenumssitzung hitzige Debatten erwartet. Das Programm wurde schon im Koalitionsvertrag 2013 von der damaligen großen Koalition angemahnt.
Strittig ist zwischen den Bänken nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes offenbar noch, welche Patientengruppen in welches Erkrankungsstadium eingeschlossen werden sollen. Ebenso wird diskutiert, welche Fachärzte an der Diagnosestellung beteiligt werden sollen. Insgesammt ist es das 15. DMP, das das Gremium beschließt. © kna/may/bee/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.