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Politik

Intensivmediziner stützen Spahns Vorstoß zur außerklini­schen Beatmung

Mittwoch, 14. August 2019

/blauviolette, stock.adobe.com

Berlin – Die Bundesregierung hatte gestern angekündigt, die Versorgung von außerklini­schen Beatmungspatienten qualitativ verbessern zu wollen. Für die Deutsche Interdiszi­plinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist das längst überfällig. Sie bot ihre Unterstützung an.

Die DIVI sprach heute von einer derzeit stattfindenden Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkran­­ker Patienten. „Statt von der künstlichen Beatmung schnellstmöglich ent­wöhnt zu werden, werden Betroffene oft so lange wie möglich an Maschinen angeschlos­s­en“, so die Fachgesellschaft.

Der Grund sei oft finanzieller Natur. Für die Versorgung ei­nes Beatmungspatienten im ei­genen Zuhause erhielten Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro, spezialisierte Pflegeein­richtungen verlangten von Angehörigen bis zu 3.000 Euro pro Monat.

„Auch wir haben in den vergangenen Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das gesamte Gesundheitssystem“, sagte DIVI-Präsident Uwe Janssens, Chef­arzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe sich drastisch erhöht.

Inzwischen hätten sich in ganz Deutschland Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere Patienten gleichzeitig betreut würden. „Gerade hier ist zu befürchten, dass die hohen Anforderungen an die Qualität einer intensivmedizinischen Versorgung dort nicht erfüllt und auch nicht ausreichend kontrolliert werden“, sagte Janssens.

Weitere Aspekte berücksichtigen

Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung Zuhause nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und ambulante Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht werden, gleichzeitig sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in Spezialeinrichtungen auf zehn Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat gedeckelt werden. Ein finanzieller Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass Kranken­häuser Patienten häufiger von der künstlichen Beatmung entwöhnen.

Die DIVI unterstützt das Vorhaben, rief die Politik aber zugleich dazu auf, weitere wich­tige Aspekte mit in die neue Gesetzgebung aufzunehmen, um auch zukünftig die Qualität der Intensivversorgung zu sichern.

Zum einen müsse eine Indikation durch Ärzte aus der Intensivmedizin gewährleistet sein. Zum anderen müsse zwingend der Patientenwille beachtet werden. Darüber hinaus solle bei einer bestehenden außerklinischen intensiv­me­dizinischen Behandlung oder Beat­mung die Notwendigkeit in regelmäßigen Abstän­den durch eine unabhängige Experten­gruppe überprüft werden.

Definition schärfen

Zustimmung signalisierte heute auch der Verband der Ersatzkassen (vdek). „Die derzeitige Versorgung in sogenannten außerklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begren­zung der Zuzahlungen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Auch die Vorschlä­ge des Bundesgesundheitsministeriums, beatmungspflichtige Menschen zukünftig regelhaft in besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu versorgen, sei richtig. Gut für die Be­troffenen sei auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versor­gungsalternativen zur Beatmung gebe.

Konkretisierungen sollte nach Auffassung des vdek aber noch die Definition des Perso­nenkreises mit Leistungsanspruch. Ein „hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspfle­ge“ reicht nicht aus, die Anspruchsberechtigung zu definieren. Zudem sollte vor allem für den stationären Bereich klargestellt werden, dass hier gemeinsame und einheitliche Ver­träge zu schließen seien.

© may/aerzteblatt.de

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