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Ärzteschaft

Geriater kritisieren fehlende Berücksichtigung der Altersmedizin in der Gesetzgebung

Mittwoch, 14. August 2019

/Soonthorn, stockadobecom

Schwelm – Altersmediziner haben die geplante Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kritisiert. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) sieht Be­son­derheiten in der Versorgung alter Menschen in dem Gesetzesentwurf unzureichend berücksichtigt und hat deshalb das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefor­dert, die Gesetzesnovelle entsprechend anzupassen.

Die DGG mahnte unter anderem an, Strukturmerkmale als eigenständiges Prüfkriterium klar zu definieren, Prüfquoten an Fachabteilungen und nicht am Gesamthaus auszurich­ten sowie den Schlichtungsausschuss zur Klärung strittiger Kodierfragen für medizinische Fachgesellschaften zu öffnen.

Das MDK-Reformgesetz sieht laut DDG beispielsweise vor, dass Kliniken mit einer hohen Zahl beanstandeter Abrechnungen künftig häufiger geprüft werden als andere. Altersme­dizinische Abrechnungen würden jedoch durch die Kostenträger überdurchsch­nittlich oft beanstandet – nicht zuletzt aufgrund langer Liegezeiten der hochbetagten Patienten.

Dies dürfe künftig nicht dazu führen, dass MDK-Prüfer in geriatrischen Kliniken stän­dig auf der Matte stünden, sagte DGG-Präsident Hans Jürgen Heppner vom Helios Klini­kum Schwelm. Vor diesem Hintergrund empfahl er der Politik, bei künftigen Reformen medizi­nische Fachgesellschaften mit ihrer Expertise von Anfang an einzubinden. „Nur so lassen sich medizinisch sinnvolle Entscheidungen herbeiführen“, so Heppner. © hil/sb/aerzteblatt.de

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