Politik
Mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen
Montag, 19. August 2019
Berlin – Immer mehr Zahnärzte kooperieren mit Pflegeeinrichtungen, um die Mundgesundheit von gesetzlich krankenversicherten Patienten in Heimen zu verbessern. Das ist ein zentrales Ergebnis des ersten gemeinsamen Evaluationsberichts der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Demnach steht statistisch in jedem dritten Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmenvereinbarung zur Verfügung.
„Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und Kooperationszahnärzten wird die Versorgung der Heimbewohner immer besser“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitierten von der regelmäßigen und präventionsorientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen.
„Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden“, so Stoff-Ahnis. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steige, zeige zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.
So gibt es der Auswertung zufolge derzeit bundesweit etwa 4.300 Verträge. Das entspricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 entfielen 89 Prozent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung.
„Die wachsende Zahl von Verträgen ist Ausdruck von Akzeptanz und Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots“, betonte KZBV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eßer. Im Fokus stehe die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.
Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung werde es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. „Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv“, sagte Eßer.
Die Voraussetzungen für die verbesserte Versorgung von Versicherten in Pflegeeinrichtungen wurden 2014 geschaffen. Die damals von KZBV und GKV-Spitzenverband erarbeitete Rahmenvereinbarung ermöglicht es Vertragszahnärzten, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Einrichtungen zu schließen, um deren Bewohner vor Ort systematisch zu betreuen.
Solche Verträge beinhalten etwa eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationen ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz. © hil/sb/aerzteblatt.de

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