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Politik

Mehr Kooperationsverträge zwischen Zahnärzten und Pflegeheimen

Montag, 19. August 2019

/dpa

Berlin – Immer mehr Zahnärzte kooperieren mit Pflegeeinrichtungen, um die Mundge­sund­heit von gesetzlich krankenversicherten Patienten in Heimen zu verbessern. Das ist ein zentrales Ergebnis des ersten gemeinsamen Evaluationsberichts der Kassenzahn­ärzt­lichen Bundesvereinigung (KZBV) und des GKV-Spitzenverbandes. Demnach steht statis­tisch in jedem dritten Pflegeheim ein Kooperationszahnarzt im Sinne der Rahmen­verein­barung zur Verfügung.

„Dank der Zusammenarbeit von Pflegeheimen und Kooperationszahnärzten wird die Ver­sorgung der Heimbewohner immer besser“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Gerade besonders schutzbedürftige Heimbewohner wie beispielsweise immobile oder demenziell Erkrankte profitierten von der regelmäßigen und präventions­orientierten Versorgung der Zähne direkt in den Pflegeheimen.

„Bei vielen Heimbewohnern können durch diese Vor-Ort-Untersuchungen Beschwerden, Zahnschmerzen oder Folgeerkrankungen wie Karies verhindert werden“, so Stoff-Ahnis. Dass die Zahl der Kooperationsverträge stetig steige, zeige zudem, dass alle Beteiligten voll hinter dem Kooperationsmodell stehen.

So gibt es der Auswertung zufolge derzeit bundesweit etwa 4.300 Verträge. Das ent­spricht bei rund 14.500 Pflegeeinrichtungen einem Abdeckungsgrad von 30 Prozent. Eine zahnärztliche Versorgung der Bewohner findet aber auch ohne Kooperationsvertrag statt. Bei rund 936.000 zahnärztlichen Haus- und Heimbesuchen im Jahr 2018 entfielen 89 Pro­zent der Besuche auf Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung.

„Die wachsende Zahl von Verträgen ist Ausdruck von Akzeptanz und Notwendigkeit die­ses wichtigen Versorgungsangebots“, betonte KZBV-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eßer. Im Fokus stehe die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebens­qua­lität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung.

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung werde es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. „Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtun­gen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv“, sagte Eßer.

Die Voraussetzungen für die verbesserte Versorgung von Versicherten in Pflegeeinrich­tun­gen wurden 2014 geschaffen. Die damals von KZBV und GKV-Spitzenverband erarbei­tete Rahmen­ver­einbarung ermöglicht es Vertragszahnärzten, einzeln oder gemeinsam Kooperations­verträge mit stationären Einrichtungen zu schließen, um deren Bewohner vor Ort syste­ma­tisch zu betreuen.

Solche Verträge beinhalten etwa eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weite­re regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrank­hei­ten. Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationen ist das Pflegeneuausrichtungs­gesetz. © hil/sb/aerzteblatt.de

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