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Honorarkommission des Gesundheits­ministeriums kostet bisher 845.724 Euro

Montag, 19. August 2019

Berlin – Für die wissenschaftliche Vorbereitung eines neuen Honorarsystems für nieder­gelassene Ärzte hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bislang 845.724,35 Euro ausgegeben. Das geht aus einer Auflistung über beauftragte Studien hervor, die die FDP-Bundestagsabgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta und Grigorius Aggelidis als parla­mentarische Anfrage gestellt haben.

Alle drei Abgeordneten sind Unternehmer und bislang nicht in der Gesundheitspolitik aktiv. Mit insgesamt drei Anfragen hat die FDP-Bundestagsfraktion sich nach den gestie­genen Ausgaben des BMG erkundigt.

Aus dieser Auflistung von Studien zwischen Oktober 2013 bis heute geht hervor, dass sich die Kosten für die Werkverträge der 13 Professoren der „Wissenschaftlichen Kommis­si­on für ein modernes Vergütungssystem (KOMV)“ zwischen August 2018 und Dezember 2019 auf 562.632 Euro belaufen.

Der Kommission gehören Wolfgang Greiner (Ökonom Uni Bielefeld) als Vorsitzender so­wie Ferdinand Gerlach (Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung des Gesundheitswesens und Leiter Allgemeinmedizin Uni Frankfurt) als sein Stellvertreter an.

Dazu kommen unter anderen Leonie Sundmacher (Ökonomin, Uni München), Jonas Schrey­­ögg (Mitglied Sachverständigenrat, Uni Hamburg), Saskia Drösler (Fachärztin, Hoch­­­schule Niederrhein) sowie Marion Haubitz (Mitglied Sachverständigenrat, Nephro­logie am Klinikum Fulda) an.

Wenig über Arbeit der Kommission bekannt

In einem Erlass des BMG von Juni 2018 wird geregelt, dass die Mitglieder der KOMV in der Zeit keine beratenden Tätigkeiten für Organisationen der ambulanten ärztlichen Ver­gütung ausüben dürfen. Dazu zählen insbesondere die Organisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung, also Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Zu den Honorarverträgen kommen die Gehälter von mehreren BMG-Mitarbeitern, die die Arbeit der Kommission unterstützen.

Bislang wurde wenig aus der Arbeit der Kommission, die nicht öffentlich tagt, bekannt. Mit der Liste der Gutachten wird klar, woran ungefähr gearbeitet wird. Denn zusätzlich zur Expertise der 13 Mitglieder wurden sechs Begleitgutachten in Auftrag gegeben.

So hat das IGES-Institut zwei Aufträge im Wert von 42.683 sowie 35.658,35 Euro erhal­ten. Zum einen soll der „Internationale Vergleich der ambulanten ärztlichen Vergütung aus gesundheitsökonomischer Perspektive“ erarbeitet werden, zum anderen soll es ein Gutachten zum „Meta-Review zur internationalen Studienlage im Bereich der ärztlichen Vergütung“ geben. Diese Studie ist für die Monate von Mai bis August 2019 angelegt, die erst genannte Studie von Januar bis Juni 2019.

Vertrag ruht, da sich GOÄ-Novelle verzögert

Laut der Studienauflistung hat das IGES auch noch einen Auftrag des BMG zu den „finan­ziellen Auswirkungen einer Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte“. Diese Studie wurde im Juli 2015 in Auftrag gegeben und wird mit „Vertrag ruht derzeit, da sich die ge­plante GOÄ-Novelle verzögert“ bezeichnet. Hierfür hat das BMG bislang 187.952,17 Euro ausgegeben.

In der aktuellen Kommission wurde auch eine weitere vergleichende internationale Stu­die bei Ulrich Becker, Direktor für Ausländisches und internationales Sozialrecht am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, in Auftrag gegeben. Der Wert beläuft sich auf 99.008 Euro in einem Zeitraum von März bis August 2019.

Das vierte Gutachten zum „Vergleich der Beihilfesysteme der Bundesländer und des Bun­des aus rechtlicher Sicht“ wird von Thorsten Ingo Schmidt, Lehrstuhlinhaber für Öffentli­ches Recht, Staatsrecht sowie Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Uni Potsdam, verfasst. Für den Zeitraum von März bis Juli 2019 wird hier ein Wert von 30.345 Euro angegeben.

Bei Eberhard Wille, Ökonom an der Uni Mannheim und zwischen 1993 und 2018 Mitglied und zeitweise auch Vorsitzender des Sachverständigenrates, wurde ein Gutachten zu den „Verteilungseffekten einer einheitlichen Gebührenordnung“ beauftragt. In den Monaten März bis Juli 2019 wurden hier laut BMG Daten 27.727 Euro ausgegeben.

Das sechste Gutachten ist ein „Vergleich der Bewertungen verschiedener EBM und GOÄ-Positionen“, die an die Leipziger WIG2 GmbH sowie an die Living Business AG aus Leinen­felden-Echterdingen (Baden-Württemberg) gegangen sind. Hier wurde zwischen April und Juli 2019 Gelder in Höhe von 47.671 Euro ausgegeben.

Die Honorarkommission wurde im Koalitionsvertrag von SPD und Union vereinbart und soll Ende 2019 einen Bericht vorlegen. Das BMG hatte die Kommission ebenso verpflich­tet, in den Beratungen Vertreter von privaten wie gesetzlichen Krankenkassen, der Ärzte­schaft sowie Vertreter der Krankenhäuser, den Interessensvertretungen der Patienten so­wie den Bundesländern zu den Ergebnissen anzuhören.

Ob die beauftragten Gutachten veröffentlicht werden, bleibt unklar. In der Antwort der parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion heißt es dazu, dass die Studien des BMG zwar „grundsätzlich nach Auftragsende auf den Internetseiten des Bundesministeriums veröffentlicht werden.“ Aber: „In einzelnen Fällen wird hiervon abgewichen, beispiels­wei­se wenn sensible Daten enthalten sind.“ Und: „Darüber hinaus werden Studien, die der internen Verwendung, insbesondere der Vorbereitung von Gesetzgebung oder Unterstüt­zung interner Verwaltungsangelegenheiten dienen, nicht veröffentlicht.“

Gutachten zu gematik und zum G-BA

Nicht veröffentlicht wird voraussichtlich auch eine weitere Studie, die mit der Aufstellung dieser Liste bekannt wird. Das BMG hat demnach bereits im Oktober 2018 ein „Kurzgut­achten zur Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit an der Gesell­schaft für Telematik“ bei der Kanzlei „Redecker Sellner Dahs Rechtsanwälte“ in Bonn in Auftrag gegeben. Für das Gutachten zahlte das Ministerium 28.500 Euro.

Öffentlich wurden die Pläne, dass das BMG im Zuge des Terminservice- und Versorgungs­ge­setzes (TSVG) 51 Prozent der Gesellschafteranteile übernehmen will, Ende Januar 2019. Die Organisationen der gemeinsamen Selbstverwaltung, darunter die Bundesärzte­kam­mer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband, hatten sich heftig gegen die Übernahme gewehrt.

Interessant für die Selbstverwaltung ist noch eine andere Zahl: Auch die drei G-BA-Rechts­gutachten, die Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) in Auftrag gegeben hatten, werden nun vom BMG in ihrem Wert beziffert: So bekam Ulrich Gassner von der Universi­tät Augsburg für die Zeit zwischen Dezember 2016 und Juli 2017 für sein Gutachten 69.139 Euro.

Der zweite Gutachter, Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg, bekam für den gleichen Zeitraum 64.315 Euro und Winfried Kluth, Uni Halle-Wittenberg, schrieb das Gutachten für 73.066 Euro. Was mit den Erkenntnissen aus den drei Gutachten passiert, war bereits unter Gesundheitsminister Gröhe unklar. © bee/aerzteblatt.de

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Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Sonntag, 8. September 2019, 14:08

GOÄneu - zur Erinnerung

Die Vorgeschichte der bis heute verbindlichen, völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt) bzw. der GOÄneu unterstreicht das Desaster:

• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 36 Jahren (1983-2019) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg um 0,3% p. a.
• 0% Punktwerterhöhung seit einschl. 1997 bis einschl. 2019 (23 Jahre)

Der Abschluss einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) als Bundesgesetz ist weiterhin nicht in Sicht. Da wird wohl eher der Berlin/Brandenburg Großflughafen "Willy Brandt"(BER) fertig?

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Ramatuelle/F)
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Sonntag, 8. September 2019, 14:07

GOÄneu - zur Erinnerung

Die Vorgeschichte der bis heute verbindlichen, völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt) bzw. der GOÄneu unterstreicht das Desaster:

• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 36 Jahren (1983-2019) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg um 0,3% p. a.
• 0% Punktwerterhöhung seit einschl. 1997 bis einschl. 2019 (23 Jahre)

Der Abschluss einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) als Bundesgesetz ist weiterhin nicht in Sicht. Da wird wohl eher der Berlin/Brandenburg Großflughafen "Willy Brandt"(BER) fertig?

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund (z.Zt. Ramatuelle/F)
Avatar #106067
dr.med.thomas.g.schaetzler
am Sonntag, 8. September 2019, 14:06

GOÄneu - zur Erinnerung

Die Vorgeschichte der bis heute verbindlichen, völlig veralteten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄalt) bzw. der GOÄneu unterstreicht das Desaster:

• GOÄ-Systematik auf dem Stand vom 16.4.1987 (BGBl. I, S. 1218)
• GOÄ-Punktwert-Anhebung in 36 Jahren (1983-2019) um insgesamt 14 %
• kalkulatorischer Punktwert 10 (1983), 11 (1988), 11,4 Pfennige (1996)
• jährlicher Punktwertanstieg um 0,3% p. a.
• 0% Punktwerterhöhung seit einschl. 1997 bis einschl. 2019 (23 Jahre)

Der Abschluss einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) als Bundesgesetz ist weiterhin nicht in Sicht. Da wird wohl eher der Berlin/Brandenburg Großflughafen "Willy Brandt"(BER) fertig?

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