Politik
Urteil stärkt Senioren in Wohngemeinschaften bei Behandlungspflege
Dienstag, 20. August 2019
München – Das Landessozialgericht (LSG) München hat Bewohnern von Senioren-WGs in Bayern den Rücken gestärkt. Im Streit mit der AOK Bayern um die Übernahme der Kosten für einfache medizinische Behandlungspflege in Wohngemeinschaften wies das Gericht die Berufung der Krankenkasse in drei Fällen zurück.
Begründet hatte die AOK Bayern ihre Entscheidung mit Urteilen des Bundessozialgerichts zu Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen. Die Kasse vertritt die Meinung, dass Betreuer ohne medizinische Ausbildung den Bewohnern in einer WG etwa Medikamente geben oder den Blutzucker messen können.
Bewohner von Senioren-WGs hatten gegen die Entscheidung der AOK Bayern geklagt, diese Kosten nicht mehr zu erstatten. Darunter fallen etwa die Medikamentengabe oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Richter am LSG folgten wie die Vorinstanz der Argumentation der AOK Bayern nicht und verklagten die Krankenkasse zur Zahlung der Kosten. Sie ließen eine Revision zum Bundessozialgericht in allen Fällen zu.
Die Anwältin Christiane Höge von der Kanzlei Leschnig & Coll. in Würzburg vertrat die Kläger in allen drei Fällen. Sie begrüße das Urteil, sagte sie unmittelbar nach der Verhandlung. Dies bringe Klarheit in der Kostenfrage für ihre Mandanten. Zudem sei es positiv, dass die Richter eine Revision in allen drei Fällen zugelassen hätten. Dies biete die Möglichkeit, die zugrundeliegende Frage in vielfältiger Weise zu prüfen und so grundlegend zu mehr Rechtssicherheit für Senioren-WGs zu sorgen.
Die Entscheidung darüber, ob es eine Revision am Bundessozialgericht geben wird, liegt bei der AOK Bayern. Eine Sprecherin der Kasse teilte mit, das Urteil zu prüfen und dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Vertreterin der AOK hatte vor Gericht zu erkennen gegeben, dass die Krankenkasse eine bundesweit einheitliche Rechtssprechung anstrebe. Unabhängig von der Streitfrage hatte die AOK bereits zuvor angekündigt, die strittigen Kosten vorerst weiter zu übernehmen.
Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) teilte mit, durch das Urteil sei deutlich geworden, „dass die vom Bund vorgegebenen Strukturen zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung nicht mehr zu unserer vielfältigen Pflegelandschaft passen“. Sie fordere eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung auf Bundesebene. Es müsse künftig der individuelle Bedarf des Pflegebedürftigen im Vordergrund stehen – und nicht die Frage, in welcher Wohnform er lebt. © dpa/aerzteblatt.de

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