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Justiziar der Heidelberger Uniklinik scheitert vor Arbeitsgericht

Mittwoch, 21. August 2019

/picture alliance, Ulrich Baumgarten

Heidelberg – Der nach der Bluttest-Affäre freigestellte Justiziar des Heidelberger Univer­si­tätsklinikums ist vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Der Leiter der Rechtsabteilung des Klinikums, Markus Jones, wollte mit einer einstweiligen Verfügung die Rückkehr an sei­nen Arbeitsplatz erzwingen. Das Arbeitsgericht entschied nach Angaben einer Sprecherin heute in Heidelberg gegen eine solche Verfügung (Az: 5 Ga 3/19).

Nach Angaben der Kammer hätte der Kläger darlegen müssen, weshalb seine Beschäfti­gung wichtiger sei als das Interesse des Uniklinikums an dessen Freistellung. Die vorge­tra­genen Gründe hätten nicht überzeugt. Ausschlaggebend für die Entscheidung sei, dass Vorstand und Aufsichtsrat des Universitätsklinikums erklärt hätten, dass sie in den Kläger kein Vertrauen mehr haben.

Der Chef der Frauenklinik, Christof Sohn, hatte bei einer Pressekonferenz am 21. Februar einen Bluttest als bald marktreifen Meilenstein bei der Brustkrebserkennung vorgestellt. Kritiker warfen ihm vor, angesichts fehlender Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift und hoher Fehlerquoten unbegründete Erwartungen zu schüren.

Einer der Vorsitzenden einer externen Kommission zur Aufarbeitung der Affäre, der Präsi­dent der Leibniz-Gemeinschaft Matthias Kleiner, hatte im Juli von „Führungsversagen, Machtmissbrauch und Eitelkeit“ in der Klinik gesprochen. Mehrere Beteiligte aus der Führungsriege des Klinikums haben das Unternehmen inzwischen verlassen oder ihren Rückzug angekündigt. © dpa/aerzteblatt.de

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