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Politik

SPD lehnt dritten Sektor für die Notfallversorgung ab

Donnerstag, 29. August 2019

/dpa

Düsseldorf – Die SPD hat sich gegen einen dritten Sektor bei der Notfallversorgung aus­ge­sprochen. „Einen neuen Sektor zu schaff­en, ist eine Verdopplung der Bürokratie“, sagte SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach der Rheinischen Post. Er stellt sich damit auf die Seite der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenärztli­chen Vereinigungen (KVen) und vieler Ärzteverbände, die den dritten Sektor ebenfalls entschieden ablehnen.

Wichtig sei eine neutrale und klar definierte Zuordnung nach rein medizini­schen Aspek­ten, erklärte Lauterbach. „Das Wirtschaftliche darf nicht über dem Wohl des Patienten stehen“, unterstrich der SPD-Politiker. Der von den Krankenkassen angeregte gemeinsame Tresen könne ein denkbares Modell sein.

Ein Diskussionsentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht vor, dass Vertrags­ärzte und Krankenhäuser Integrierte Notfallzentren (INZ) in gemeinsamer Ver­ant­wortung und wirtschaft­lich unabhängig errichten und betreiben sollen.

Zwar befürworten BÄK, KBV, KVen und auch die Krankenkassen einen gemeinsamen Tre­sen zur Notfallver­sor­­gung an zugelassenen Krankenhäusern, von wo aus die Patienten – wie am Telefon – nach einer standardisierten Ersteinschätzung in die angemessene Ver­sorgungsebene ge­leitet werden. Anders als das BMG wollen sie aber keine separate Ein­richtung schaffen, die von Krankenhäusern und KVen gemeinsam getra­gen wird.

BÄK und KBV kritisieren Überlegungen zum Sicherstellungs­auftrag in der Notfallversorgung

Berlin – Der im Juli vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellte Diskussionsentwurf für eine Reform der Notfallversorgung muss aus Sicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) in einigen Punkten nachgebessert werden. Das gilt vor allem für den Sicherstellungsauftrag, wie BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Stephan Hofmeister [...]

Ein dritter Sektor mit eigenen Abrechnungsregeln und Strukturen sei nicht praktikabel, meinte gestern Torsten Fürstenberg, Abteilungsleiter Ambulante Versorgung beim GKV-Spitzenverband. Besser sei es, einen gemeinsamen Tresen einzurichten, der von Personal aus dem niedergelassenen und dem stationären Sektor gemeinsam besetzt werde. Das könn­ten KVen und Krankenhäuser vertraglich regeln. Behandelt würden die Patienten nach der Ersteinschätzung dann entweder ambulant in der Bereitschaftsdienstpraxis oder stationär im Krankenhaus.

Fürstenberg sprach sich in dem Zusammenhang dafür aus, den Sicherstellungsauftrag für die ambulante Notfallversorgung bei den KVen zu belassen. „Da gehört er hin. Das sind ambulante Behandlungsfälle“, sagte er. Das BMG hatte dagegen vorge­schlagen, die Sicher­stellung für die Notfallversorgung eventuell den Ländern zu übertragen.

Gegen diese Pläne hatten sich vorgestern bereits BÄK-Präsident Klaus Reinhardt und KBV-Vorstand Stephan Hofmeister ausgesprochen. „Wir sind der festen Überzeugung, dass ein eigentlicher dritter Sektor, der über das Wesen einer gesonderten Finanzierung hinausgeht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist“, sagte Hofmeister.

Reinhardt hatte davor gewarnt, den Sicherstellungauftrag für die Notfallversorgung auf die Bundesländer zu übertragen. „Eine solche Abkehr von den bislang klar geregelten Ver­antwortlichkeiten bringt für die Patienten keinerlei Vorteile, birgt aber unkalkulierbare Risiken für die Versorgung“, sagte der BÄK-Präsident.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht dagegen die Verantwortung für die ambulante Notfallversorgung in erster Linie bei den Krankenhäusern. Diese tragen nach Ansicht von deren Hauptgeschäftsführer Georg Baum die Hauptlast der Versorgung.

Der NAV-Virchowbund bezeichnete die Überlegungen der Deutschen Krankenhausgesell­schaft (DKG), sie könne die ambulante Notfallversorgung in Deutschland auch alleine stemmen, wenn man ihr nur genügend Geld dafür gebe, heute als „bedenkliche, aber allzu durchsichtige Entwicklungen“.

„Es ist klar, dass es der DKG ausschließlich um die Tatsache geht, dass rund 50 Prozent der stationären Aufnahmen aus den jeweiligen Notaufnahmen generiert werden. Das soll nach Wunsch der DKG nachhaltig zementiert werden“, hieß es aus dem NAV. Dabei lan­de­ten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser bekanntermaßen viele Fälle, die nicht dort hingehörten.

Der Verband betonte, „Vertragsärzte tun heute bereits nichts anderes, als tagtäglich den Behandlungsbedarf ihrer Patienten einzuschätzen“. Daher gehöre die im organisierten Notdienst und in den durch die KVen betriebenen Integrierte Notfallzentren erfor­der­liche Ersteinschätzung bei einem akuten Versorgungsbedarf „ausschließlich in die Hand der Vertragsärzte – allein schon zum Erhalt der guten Versorgungsqualität.“

Der NAV sieht die Organisation des Notdienstes als eine zentrale vertragsarztrechtliche Verantwortung. „Ihnen für diesen Versorgungsbereich die Verantwortung zu entziehen, ist schlechterdings der casus belli für die Vertragsärzteschaft“, warnte der NAV. © kna/may/hil/aerzteblatt.de

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