Politik
Krankenkassen in Sorge vor Gesetzgebung
Donnerstag, 29. August 2019
Berlin – In der Krankenkassenlandschaft besteht weiterhin große Sorge über die möglichen Auswirkungen über das geplante Faire-Kassenwahl-Gesetz. Mit dem Gesetzeswerk will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor allem den Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) und damit den Finanzmechanismus zwischen den Krankenkassen reformieren und die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) deutschlandweit für Versicherte öffnen.
Vorgesehen ist, dass die Länder ihre Aufsicht über die Krankenkassen verlieren. Zusätzlich sollen ein neues Haftungssystem für die Krankenkassen untereinander und neue Wettbewerbsregelungen eingeführt werden. Auch soll der GKV-Spitzenverband neu organisiert werden und die ehrenamtlichen Vertreter im Verwaltungsrat durch hauptamtliche Vertreter ersetzt werden.
Gegen das Gesetz stemmen sich Kassen- und Selbstverwaltungsvertreter seit der Veröffentlichung Ende März in ganz unterschiedlichen Konstellationen: Während vor allem die Ersatzkassen (also TK, DAK, Barmer), Betriebs- und Innungskrankenkassen auf Veränderungen im Finanzausgleich des Morbi-RSA drängen, bemüht sich das Lager der elf AOKen ihren Einfluss auf die Landesregierung zu nutzen, um weniger Änderungen beim Gesetz durchzubekommen. Die Bundesländer wehren sich heftig dagegen, dass sie ihre Aufsicht über die AOKen verlieren und somit aus ihrer Sicht auch den Einfluss auf die Versorgungsgestaltung vor Ort.
Die Diskussionen laufen auf unterschiedlichen, auch medialen Kanälen seit Wochen – aber eine neue Gesetzesvorlage aus dem Bundesgesundheitsministerium lässt weiter auf sich warten. Laut der aktuellen Kabinettsplanung wird das Gesetz nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes zwar für September auf die Tagesordnung gesetzt – allerdings bleibt fraglich, an welchem der drei Termine für Kabinettsitzungen. Das versetzt die Szene weiter in Unruhe.
Deutsches Ärzteblatt print
- Gesetzliche Krankenversicherung: Grüne wollen Aufsicht über Krankenkassen aufteilen
- Gesetzgebung: Ministerium treibt Reformen an
aerzteblatt.de
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, der in seiner jetzigen Form abgeschafft werden soll, will nun noch einmal mit den gesundheitspolitischen Entscheidern im Bundestag ins Gespräch kommen und hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung für Ende September einberufen – ein Vorgang, den es in der Organisation selten gibt. Denn turnusgemäß findet die Mitgliederversammlung nur alle sechs Jahre statt. Das letzte Mal trat die Mitgliederversammlung im Dezember 2017 zusammen.
Auf dem Programm der öffentlichen Mitgliederversammlung wird auch Minister Spahn angekündigt, der sich für Diskussionen mit dem Plenum stellen soll, forderten die Mitglieder des Verwaltungsrates in einer öffentlichen Sitzung heute. Der Wunsch vieler ist es, ausführlich mit dem Minister diskutieren zu können – auch über das geplante MDK-Reformgesetz, mit dem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung in seinen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen deutlich umgebaut werden soll.
Auch dagegen wehren sich die Mitglieder des Verwaltungsrates. Bei der Mitgliederversammlung soll es nach der Diskussion mit dem Minister auch eine Diskussionsrunde mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern von fünf Bundestagsfraktionen geben. Zum Schluss sollen die Mitglieder der Versammlung eine Resolution oder Erklärung verabschieden. „Wir dürfen nichts unversucht lassen, uns gegen diese Reformen zu wehren“, erklärte Volker Hansen, Vorsitzender des GKV-Verwaltungsrates, heute. © bee/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.