Vermischtes
Diakonie warnt vor Ausgrenzung behinderter Menschen
Donnerstag, 29. August 2019
Berlin – Die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) haben vor neuen Formen der Ausgrenzung psychisch kranker Menschen gewarnt. Das Gedenken an die Vernichtungsaktion der Nationalsozialisten verpflichte dazu, die betroffenen Menschen zu schützen, erklärte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, heute in Berlin.
Im Oktober 1939 unterzeichnete Hitler – rückdatiert auf den Kriegsbeginn am 1. September – den sogenannten „Euthanasie“-Erlass. Er bedeutete das Todesurteil für europaweit rund 300.000 psychisch kranke und behinderte Menschen.
„Psychische Erkrankungen können jeden treffen, und es darf nicht sein, dass sie zu einem volkswirtschaftlichen Problem gemacht werden“, so Loheide anlässlich des morgigen Festaktes zum fünfjährigen Bestehen des Gedenk- und Informationsort für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde.
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Die Diakonie kritisierte zudem zusammen mit der Behindertenhilfe eine parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion. Danach fragt die Fraktion nach dem Anteil psychisch kranker Menschen mit Erwerbsminderungsrente und den volkswirtschaftlichen Verlusten, die durch diese Gruppe entstünden.
Der stellvertretende BeB-Vorsitzende Jürgen Armbruster erklärte dazu, eine psychische Erkrankung reiße die Betroffenen aus dem Arbeitsleben heraus. Der Sozialstaat solle dieses Risiko auffangen – „mit einer ausreichenden Erwerbsminderungsrente, aber auch mit Angeboten der medizinischen und beruflichen Rehabilitation“. © kna/aerzteblatt.de

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