Ärzteschaft
Faltenbehandlungen: Risiken werden häufig unterschätzt
Freitag, 30. August 2019
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen sowie eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion gefordert. Hintergrund sei, dass immer häufiger auch Kosmetikstudios und Heilpraktiker Faltenunterspritzungen mit Hyaluronsäure anböten – und dabei häufig die Behandlungsrisiken unterschätzten, so die DGÄPC.
„Als Fachgesellschaft setzen wir uns zum Wohle der Patienten dafür ein, dass derartige Eingriffe nur von in diesem Bereich ausgebildeten und qualifizierten Fachärzten ausgeführt werden dürfen,“ begründete DGÄPC-Präsident Torsten Kantelhardt den Ruf nach einer strengeren staatlichen Regulierung. Schließlich könnten Behandlungsfehler ernsthafte Komplikationen bis hin zur Erblindung nach sich ziehen.
Zudem gefährden nach Einschätzung der DGÄPC die „massenweise rabattierten Angebote die Qualität der Faltenbehandlungen“. Dies gelte sowohl für nicht zugelassene als auch für zugelassene Behandler ohne notwendige Qualifizierung. „Die Verwendung von Hyaluronsäure durch Heilpraktiker und Kosmetikstudios ist kein Einzelfall, sondern ein Massenphänomen“, warnt der Berliner Facharzt Olaf Kauder.
Er befürchtet zudem, dass Patienten bei Heilpraktikern und Kosmetikstudios unzureichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert werden: Denn neben lokalen Rötungen, Wasseransammlungen oder Hämatomen, könnten unsachgemäße Behandlungen beispielsweise auch zu arteriellen Embolien führen.
„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, sagte Kauder. Zudem könnte eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure den Missbrauch dieser Substanzen erfolgreich eindämmen. © hil/sb/aerzteblatt.de

Qualifizierung Faltenunterspritzung
ich würde es für richtig empfinden, wenn die medizinischen Kenntnisse von Friseuren und Kosmetikerinnen, die besonders bei erster Gruppe, bei Null liegen dürften, nicht mit den med. Kenntnissen von Heilpraktikern , die im Allgemeinen eine ca 3-jährige Ausbildung durchlaufen und denen ihr Wissen durch Amtsärzte des Geundheitsamts abgefragt wird, bevor die Erlaubnis zur Heilkunde ausgestellt wird. Abgefragt werden auch Injektionstechniken (praktischer Prüfungsteil) sowie Hygienelehre!
In meiner Naturheilpraxis arbeite ich , nach intensiver Schulung mit Zertifikaten) , seit 2001 mit Hyaluronsäure, und dies fast täglich! Es gab nicht einen Schadensfall, was meine Versicherung belegen kann.
Ich stimme Ihnen zu, dass Hyaluronsäure nicht im Internet verkauft werden sollte, so dass Laien sie nach kurzem Video selbst injizieren können. In diesem Fall wundert es mich nicht, dass es zu schweren Komplikationen kommt... Eine Heilerlaubnis sollte zum Bezug der Filler vorgelegt werden sowie ein Qualifikationsnachweis für den Einsatz von Fillern.
Leider habe ich auch schon Anwendungsfehler gesehen, die durch nicht qualifizierte Ärzte aufgetreten sind.
Bitte um Richtigstellung des Artikels. Ansonsten könnte vermutet werden, dass der Ruf der Heilpraktiker absichtlich taktisch geschädigt werden soll...

Richtigstellung
In Ihrem Artikel erwähnen Sie mit keiner Silbe, dass Kosmetikerinnen die Unterspritzungen von Dermalfillern gesetzlich gar nicht erlaubt sind, Heilpraktikern jedoch sehr wohl.
Des Weiteren belegen Heilpraktiker exakt die selben Fortbildungen zu Anatomie, Unterspritzungstechniken, Komplikationsmanagement usw. wie die Ärzte (sofern diese sich überhaupt weiterbilden).
Ein Arzt kann auch bei einer schweren Augenbeteiligung selber nicht mehr tätig werden, sondern muss zwecks retrobulbärer Injektion an einen Facharzt weiterverweisen, insofern ist die Vorgehensweise im Komplikationsfall auch genau die selbe.
Die Berufshaftpflichtbeiträge sind für Heilpraktiker im Verhältnis zu denen der Ärzte gering, was bedeutet, dass es hier seltener zu Komplikationen kommt.
Ich fordere Sie hiermit zu einer Richtigstellung auf, andernfalls werde ich die Angelegenheit dem Anwalt übergeben.

Geht's ums Geld?
Denn: auch Ärzte machen Fehler:
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/duesseldorf-schoenheits-op-ermittlungsverfahren-100.html

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