Politik
Aufruf zum Bürokratieabbau bei ergänzender unabhängiger Teilhabeberatung
Freitag, 30. August 2019
Düsseldorf – Die BAG Selbsthilfe hat sich positiv zur geplanten Neuregelung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes geäußert. Sie sieht aber auch erheblichen Nachbesserungsbedarf, den sie jetzt in einer Resolution zusammengefasst hat.
Darin formuliert die Selbsthilfe-Dachorganisation unterschiedliche Aspekte, die bei der Neuregelung beachtet werden müssten. Neben der Bereitstellung ausreichender Mittel fordert die BAG Selbsthilfe beispielsweise mehr fachliche Unterstützung durch die Fachstelle Teilhabeberatung sowie ein Mitspracherecht für Interessenverbände bei der Ausgestaltung der neuen Rechtsverordnung.
Vor allem sehen die Unterzeichner der Resolution aber bei den Förderbedingungen dringenden Reformbedarf. Unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden, komplizierte Antragsverfahren und kaum zu finanzierende Eigenbeteiligungen würden den ohnehin nicht leicht zu bewerkstelligenden Aufbau und Betrieb entsprechender Beratungsstellen erschweren, kritisierte die BAG-Selbsthilfe. Viele kleinere Organisationen würden deshalb trotz erkennbaren Bedarfs auf eigene EUTB-Angebote verzichten.
„Es kann nicht sein, dass eine gute Sache durch übermäßige behördliche Pedanterie und vor allem mangelnde Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten in Behindertenorganisationen, insbesondere bei der Selbsthilfe, konterkariert wird“, monierte Hannelore Loskill, Bundesvorsitzende der BAG Selbsthilfe. Sie forderte den Gesetzgeber auf, entsprechende Missstände mit der neuen Rechtsverordnung auszuräumen.
Die dauerhafte Förderung der Ergänzenden unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) über das Jahr 2022 stößt hingegen bei der Dachorganisation von 120 Selbsthilfegruppen auf Zustimmung. Die EUTB informiert Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige unentgeltlich zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.
„Die bisherige große Resonanz auf die EUTB zeigt, dass sie als Ergänzung zu den Beratungsangeboten von Leistungsträgern und Leistungserbringern nicht nur hilfreich, sondern dringend erforderlich ist“, heißt es in einer Resolution der BAG Selbsthilfe. © hil/sb/aerzteblatt.de

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