Politik
Regierung sieht sich für Klimaanlagen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nicht zuständig
Montag, 2. September 2019
Berlin – Die Bundesregierung sieht sich bei der Frage, ob es angesichts zunehmender Hitzeperioden in deutschen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr Klimaanlagen geben muss, nicht zuständig. Das zeigt die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) auf ein Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
„Für die Vorhaltung klimatechnischer Anlagen in Krankenhäusern sind die Länder im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die stationäre Investitionskostenfinanzierung verantwortlich“, schreibt BMG-Staatssekretär Thomas Gebhardt. Auch die bauliche Beschaffenheit und Ausstattung von Pflegeeinrichtungen falle als Teil der heimrechtlichen Vorgaben in die Zuständigkeit der Länder. Diese seien verantwortlich für die pflegerische Infrastruktur.
Für die FDP zieht sich die Bundesregierung bei dem Thema aus der Verantwortung. So hätten Hitzewellen insbesondere bei älteren Menschen zu vermehrten Todesfällen geführt. Allein in Berlin seien im vergangenen Jahr 490 Menschen und in Hessen 740 Menschen aufgrund von Hitzeeinwirkungen gestorben. Hitzetote müssten vermieden werden, deshalb sei es wichtig, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen besonders gut auf Hitzewellen vorbereitet sind, so die FDP.
„Um auf Hitzewellen besser vorbereitet zu sein, ist klar: Wir brauchen in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen mehr Klimaanlagen. Diese sollten jedoch auf jeden Fall CO2-neutral sein. Sonst gießen wir Öl ins Feuer“, sagte FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann. Um diese Ausgaben zu stemmen, sei ein Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung notwendig. Er bemängelte, dass sich die Bundesregierung wegducke und die Länder ihren Verpflichtungen, die Ausstattungen der Kliniken zu finanzieren, seit Jahren nicht mehr in ausreichendem Maße nachkämen.
„Auch wenn dies von Land zu Land unterschiedlich ist. In Brandenburg wurden beispielsweise die Investitionsmittel für Krankenhäuser gegenüber dem Jahr 1991 um fast 75 Prozent reduziert“, sagte er. In Berlin seien die Investitionsmittel sogar um mehr als 80 Prozent gesunken. „Insgesamt ist ein riesiger Investitionsstau festzustellen, der sich nicht nur auf den Stand der Digitalisierung in den Krankenhäusern, sondern auch auf solche Dinge wie Raumkühlung auswirkt“, so Ullmann. Er bezeichnete es als „skandalös, dass Patienten und Personal diese Misere ausbaden“ müssten.
Nach Ansicht der Bundesregierung wirken sich die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Hitzewellen unterschiedlich auf das Wohlbefinden und die Gesundheit von Menschen aus. „Besonders betroffen sind ältere Mensehen, Säuglinge und Kleinkinder sowie Menschen mit Vorerkrankungen“, schreibt Gebhardt. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seien „grundsätzlich“ auf spezielle Situationen wie zum Beispiel extreme Hitzeepisoden vorbereitet und würden auch bei deren Eintreten eine hochwertige medizinische und pflegerische Versorgung für Patienten sowie Bewohner anbieten.
Die Bundesregierung sieht aber sehr wohl eine Gefährdung für die Bevölkerung und auch das Infektionsgeschehen in Deutschland durch Hitzeperioden. So könnten sich etwa „längere Hitzephasen beispielsweise potenziell auf das Vorkommen von Krankheitsvektoren (vor allem Stechmücken und Zecken) und deren Rolle als Überträger von Arboviren (zum Beispiel Chikungunya- und Denguevirus) auf den Menschen auswirken“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.
Eine zunehmende Erwärmung könnte potenziell „auch das Auftreten anderer Infektionskrankheiten begünstigen, da höhere Temperaturen das bakterielle Wachstum im Allgemeinen fördern“. Ebenso könnten sich Einflüsse auf die Allergenexposition wie etwa durch eine Verlängerung der Pollensaison und stärkere Expositionen ergeben, womit die Gefahr einer Sensibilisierung sowie die Belastung von Menschen, die bereits an einer entsprechenden Inhalationsallergie leiden, steigen würden. © may/aerzteblatt.de

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