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Politik

CDU ruft nach Entlastung von Heilmittelerbringern

Montag, 2. September 2019

/Fotoimpressionen, stock.adobe.com

Berlin – Der CDU-Abgeordnete Roy Kühne hat sich in einem Brief an die Vorstände des GKV-Spitzenverbands, des AOK-Bundesverbands und des Ver­bands der Ersatzkassen (vdek) für weitere Erleichterungen für Physiotherapeuten aus­ge­spro­chen. Die Schreiben des für Heilmittel zuständigen Berichterstatters der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, der selbst Physiotherapeut ist, liegen dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) und dem Ter­min­service- und Versorgungsgesetz (TSVG) habe der Bundesgesetzgeber in den vergange­nen Jahren wiederholt reagieren müssen, um Missstände in der therapeutischen Versor­gung zu beheben, schreibt Kühne. Trotz deutlicher Vergütungsanstiege, zuletzt durch die Einführung bundeseinheitlicher Höchstpreise, stehe die Branche weiterhin vor Heraus­forde­rungen.

Konkret nennt Kühne drei Kernanliegen, um die sich die Krankenkassen kümmern sollten. Zunächst regt er an, die derzeitige Prüfpflicht von ärztlichen Verordnungen für Physiothe­rapeuten abzuschaffen. „Die Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit ausge­stellter Rezepte sollte ausschließlich beim verordnenden Arzt liegen“, schreibt Kühne. Faktisch trage der Therapeut die Verantwortung für Retaxationen und werde dafür sank­tio­­niert. „Durch die Änderung hin zum Verursacherprinzip erfahren die Therapeuten die notwendige bürokratische Entlastung“, meint er.

Darüber hinaus spricht sich Kühne dafür aus, Zuzahlungen für Heilmittel abzuschaffen. „Die Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten und zusätzlich zehn Euro je Verordnung treiben die Selbstbeteiligungskosten der Versicherten enorm in die Höhe“, kritisiert er. Durch die – notwendig gewordenen – Vergütungssteigerungen würden Versicherte Mehr­kosten tragen, die „in vielen Fällen kaum noch als sozialverträglich bezeichnet werden können“.

Das kleinteilige Kassieren belaste darüber hinaus den Arbeitsalltag enorm; die dafür ver­wendete Zeit fehle in der Versorgung der Patienten. „In anderen vergleichbaren Versor­gungseinrichtungen, zum Beispiel der Arztpraxis, wurden die Zuzahlungen vor Jahren aufgrund des ausufernden Bürokratismus und der Beschwerden der Ärzte abgeschafft. Gleiches sollte auch für die Therapeuten gelten“, so Kühne, der zugleich eine Angleichung der Gehälter der niedergelassenen Physiotherapeuten an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) anregt.

Derzeit sei die Differenz zum stationären Bereich enorm, Folgen seien Abwanderungs­be­we­gungen und ein Kampf der Systeme zulasten der ambulanten Versorgung, mahnt Kühne. Insbesondere im ländlichen Raum seien Praxen kaum noch in der Lage, mit den vor Ort ansässigen Krankenhäusern mitzuhalten. Eine weitere Verschärfung des Versor­gungs­engpasses, von Personalnot und Wartezeiten seien die Folgen – was somit deutlich den Behandlungserfolg in Frage stelle.

Kühne rief den GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände dazu auf, die Anre­gungen in anstehenden Gesprächen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen einfließen zu lassen.

Nach Informationen des GKV-Spitzenverbandes gibt es eine ganze Reihe von Gesprächen zur Heilmittelversorgung. Bis heute mussten die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen zum Beispiel eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) für die Zu­lassung gebildet haben.

Wer gesetzlich Krankenversicherten Heilmittelleistungen wie etwa Ergotherapie, Physio­therapie, Podologie oder Logopädie anbieten möchte, benötigt eine Zulassung durch die Krankenkassen. Heilmittelanbieter müssen jetzt nur noch bei einer Stelle den Antrag stellen, wenn sie etwa eine neue Praxis eröffnen oder ihre Zulassung ändern lassen möch­ten. Bislang mussten die Zulassungen, die kostenfrei sind, einzeln bei den Kassen beziegungsweise Kassenverbänden und dem Verband der Ersatzkassen (vdek) beantragt werden. Für Praxis­inhaber mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist seit heute zum Beispiel die Ar­beits­ge­meinschaft „ARGE Heilmittelzulassung NRW“ die einzige Anlauf- und Zulassungs­stelle, wie die Kassen heute mitteilten.

Bis zum 15. November müssen GKV-Spitzenverband und Heilmittelerbringer eine gemein­same Schieds­stelle festlegen. Bis zum 1. Juli 2020 müssen neue Bundesverträge und ers­te Preisverhandlungen für alle Heilmittelbereiche abgeschlossen sein. Falls bis zum 1. Ok­­tober 2020 keine Verträge zustande kommen und/oder keine Preise verhandelt werden können, muss die Schiedsstelle entscheiden.

Thema wird auch die im TSVG verankerte Blankoverordnung sein. Dafür müssen der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelerbringer bis zum 15. November 2020 Verträge zur „Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung“ abschließen. Sollte es bis 1. Februar 2021 keine Verträge zur Blankoverordnung geben, muss auch in diesem Fall die Schiedsstelle entscheiden. © may/aerzteblatt.de

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