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Politik

Bundesratsinitiative will Sanitäter bei Notfalleinsätzen rechtlich besser absichern

Dienstag, 3. September 2019

/benjaminnolte, stock.adobe.com

Mainz – Notfallsanitäter sollen nach einer Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz künf­tig ohne Sorge vor rechtlichen Folgen ärztliche Hilfe bei Patienten leisten können, wenn noch kein Arzt zur Stelle ist. Das Landeskabinett in Mainz beschloss heute diesen Vorstoß mit dem Ziel, das Notfallsanitätergesetz entsprechend zu ändern.

So solle diese wichtige Ausnahme vom Heilkundevorbehalt gesetzlich abgesichert wer­den, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Bei einem Einsatz befinde sich der Notfall­sa­nitäter oft im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot, erklärten das Innen- und das Ge­sund­heitsministerium zu der Bundesratsinitiative, die gemeinsam mit Bayern in diesem Monat in die Länderkammer eingebracht werden soll.

Entscheidet sich der oder die Sanitäterin vor Eintreffen des Notarztes zu Maßnahmen, die sonst nur Ärzten vorbehalten sind, wird der Heilkundevorbehalt verletzt. Dazu gehören etwa invasive Eingriffe, um eine Verschlechterung des Zustands zu verhindern. Wird der Sanitäter aber nicht tätig, erfüllt er den Tatbestand der Körperverletzung durch Unter­lassen. Dieser Konflikt solle durch die Bundesratsinitiative gelöst werden, erklärte Innen­minister Roger Lewentz (SPD).

Mit einer weiteren Initiative im Bundesrat will die Landesregierung erreichen, dass heim­liche Fotos und Videos in den Intimbereich von Frauen unter Strafe gestellt werden. Das Kabinett unterstützte heute den Entschließungsantrag von Justizminister Herbert Mertin (FDP), den dieser bereits Mitte August im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt hat. Damit solle die Gesetzeslücke beim „Upskirting“ geschlossen werden, sagte Dreyer. © dpa/aerzteblatt.de

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