Politik
Kritik an langer Nutzenbewertung für kardiologische Telemonitoringverfahren
Mittwoch, 4. September 2019
Berlin – Das kontinuierliche Telemonitoring von Patienten mit aktiven kardiologischen Implantaten wird derzeit nicht im Rahmen der Regelversorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) monierte heute die Dauer des Verfahrens beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).
„Nach den aktuellen Empfehlungen der Arbeitsgruppe ‚Telemonitoring’ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (DGK) für die telemedizinische Überwachung von Herzpatienten ist nicht nachvollziehbar, warum das kontinuierliche Telemonitoring noch immer nicht erstattet wird“, beklagte BVMed-Geschäftsführer Marc-Pierre Möll. So dauere das Nutzenbewertungsverfahren beim G-BA bereits mehr als drei Jahre.
Dabei hätten telemedizinische Verfahren mit aktiven kardialen Implantaten ein großes Potenzial, die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit merklich zu verbessern, findet der BVMed. „Mit dem Telemonitoring – der implantatbasierten Fernüberwachung wichtiger Vitalparameter der Patienten – kann die räumliche Distanz zwischen Arzt und Patient überbrückt und die Therapie bedarfsorientiert für den Patienten angepasst werden“, hieß es aus dem Verband.
Dabei würden dem Arzt mithilfe einer Onlineplattform sämtliche Ereignisse und Auffälligkeiten der Patienten zeitnah übermittelt. Arztbesuche und therapeutische Konsequenzen ließen sich somit individuell an den Patientenzustand anpassen und klinisch sinnvoll planen. „Bis heute ist die nicht vorhandene Regelvergütung des kontinuierlichen Telemonitorings für Implantatpatienten das größte Hindernis für seine breite Anwendung“, kritisierte der BVMed.
Vom G-BA gab es heute auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes eine Zusammenfassung des Sachstands bei der Nutzenbewertung. Danach wurde im G-BA das Beratungsverfahren „Bewertung des Telemonitoring mithilfe von aktiven kardialen implantierbaren Aggregaten zum einen zur Behandlung ventrikulärer Tachyarrhythmien sowie zum anderen bei Herzinsuffizienz“ im Jahr 2016 aufgenommen.
Im Februar 2018 habe das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einen Abschlussbericht dazu vorgelegt. Dieser sei aber zu dem Schluss gekommen, dass der Nutzen der Methode „unklar“ sei.
Anfang Dezember 2018 habe der GKV-Spitzenverband die Bewertung des nichtinvasiven, multiparametrischen, komplexen telemonitoringbasierten Managements von Patienten mit Herzinsuffizienz NYHA II – III mit bereits stattgehabter Dekompensation beantragt. Der G-BA habe diesen Antrag im März 2019 angenommen und eine Zusammenführung mit dem oben genannten Beratungsverfahren beschlossen.
Im Augenblick ist das IQWiG laut G-BA mit Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen medizinischen Wissenstandes zum datengestützten, zeitnahen Management in Zusammenarbeit mit einem ärztlichen telemedizinischen Zentrum für Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz beauftragt. Der Rapid Report dazu soll bis Ende September vorliegen, hieß es.
© hil/aerzteblatt.de

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