Ärzteschaft
Fachärzte legen Konzept für sektorenübergreifende Versorgung vor
Donnerstag, 5. September 2019
Berlin – Ein Konzept für intersektorale Leistungen, die sowohl Krankenhäuser als auch Gemeinschaften von Fachärzten erbringen können, hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) gestern vorgestellt.
Die Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor müsse abgebaut werden, heißt es in einer Mitteilung. „Heute bestimmt immer öfter der Zustand des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt wird“, erklärte SpiFa-Vorstandsmitglied Hans-Friedrich Spies. Dem müsse die Ordnungspolitik der Zukunft Rechnung tragen und die geltenden gesetzlichen Vorgaben neu ordnen.
Anlass der Positionierung sind die Arbeiten einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur sektorenübergreifenden Versorgung, auf die sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt hatten. Sie hatte im Mai ein erstes Eckpunktepapier vorgelegt, dass jedoch mit dem Vermerk versehen ist, dass es noch nicht mit der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums abgestimmt ist.
Bei den intersektoralen Leistungen handelt es sich dem SpiFa-Konzept zufolge um sämtliche Leistungen, die in den §§ 115 bis 122 SGB V aufgeführt sind, wie zum Beispiel das ambulante Operieren, die ambulante Behandlung durch ermächtigte Krankenhausärzte, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, belegärztliche Leistungen oder auch die Leistungen psychiatrischer oder geriatrischer Institutsambulanzen und sozialpädiatrischer Zentren.
Darüber hinaus zählen auch alle Krankenhausfälle zu den intersektoralen Leistungen, die in der Regel eine Liegedauer von vier Tagen nicht überschreiten. Einen Katalog intersektoraler Leistungen, der über Erkrankungen definiert ist und laufend aktualisiert wird, soll in Zukunft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstellen.
„Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis“
Vergütet werden sollen diese Leistungen laut SpiFa nicht nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), sondern nach Fallpauschalen. Dabei sollen die Krankenkassen Krankenhäuser, Praxisnetze, Berufsausübungsgemeinschaften oder medizinische Versorgungszentren direkt bezahlen.
Zudem gelte, wie allgemein im Krankenhaus, der Verbotsvorhalt. Das hieße, dass alle Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden können, die der G-BA nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das Motto laute: „Eine Leistung, eine Qualität, ein Preis“, so der SpiFa.
Nach dem Willen der Fachärzte soll mit dem Konzept auch das Prinzip „ambulant vor stationär“ konsequenter als bisher umgesetzt werden. Deshalb solle künftig jede stationäre Behandlung eine medizinische Begründung erfordern, die der Medizinische Dienst der Krankenversicherung überprüft.
Auch Bund und Länder wollen gemeinsamen Versorgungsbereich
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, identifiziert mehrere Problemfelder: die nicht bedarfsgerechte Inanspruchnahme, insbesondere der Notaufnahmen in den Krankenhäusern, eine im internationalen Vergleich unzureichende Verlagerung von ambulant erbringbaren Leistungen aus den Krankenhäusern in die Praxen, das Fehlen sektorenunabhängiger Behandlungspfade sowie eine mangelnde Abstimmung der Akteure aus den unterschiedlichen Leistungsbereichen.
Um diese Probleme zu lösen und Versorgungslücken insbesondere in strukturschwachen Regionen zu schließen, wo es an Hausärzten und niedergelassenen Fachärzten mangelt, schlägt die Arbeitsgruppe vor, die Möglichkeiten von Krankenhäusern zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung auszuweiten. Über die Notwendigkeit entscheiden nach dem Eckpunktepapier die Länder.
Außerdem schlägt die Arbeitsgruppe vor, einen gemeinsamen fachärztlichen Versorgungsbereich zu definieren, in dem Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte auf der Grundlage einheitlicher Rahmenbedingungen, einheitlicher Vergütung und einheitlicher Behandlungsleitlinien Patienten versorgen.
Ziel sei es, ambulante Leistungen flexibler als bisher dort zu erbringen, wo es qualitativ und ökonomisch am sinnvollsten sei. Die Arbeitsgruppe betont jedoch ausdrücklich, dass negative Auswirkungen auf die fachärztliche Grundversorgung zu vermeiden seien. Zugleich verspricht man sich durch die Stärkung ambulanter Versorgungsformen eine Entlastung von Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern.
Darüber hinaus sollen an der Schnittstelle zwischen Krankenversorgung und häuslicher Krankenpflege Hausärzte und Pflegedienste besser zusammenarbeiten. Die Koordination von Leistungen für Patienten mit besonderem Versorgungsbedarf soll zusätzlich vergütet werden.
Vertraulichkeit vereinbart
Die Frage, ob sich der Diskussionsstand in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe seit Mai geändert hat, wollte eine Sprecherin des Gesundheitssenats der Stadt Hamburg nicht beantworten. Deren Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks gehört der Arbeitsgruppe an. Man habe in der Gruppe Vertraulichkeit vereinbart, bis gemeinsam Ergebnisse erzielt wurden, erklärte die Sprecherin heute auf Anfrage. © HK/aerzteblatt.de

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