Politik
Bundesgesundheitsministerium verschärft Pflegepersonaluntergrenzen
Dienstag, 10. September 2019
Berlin – Eine Woche nach dem Scheitern der Verhandlungen von GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) zur Vereinbarung von Pflegepersonaluntergrenzen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun eine Ersatzvornahme vorgelegt. Damit legt das Ministerium die Untergrenzen nun selbst fest mit der Wirkung über den 1. Januar 2020 hinaus.
In der Verordnung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, kündigt das Ministerium neben den bisher vier pflegeintensiven Klinikbereichen – Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie – vier weitere Bereiche an, für die Personaluntergrenzen ab 2020 gelten sollen: Herzchirurgie, Neurologie, Stroke-Units sowie für die Neurologische Frührehabilitation.
Ebenso erklärt es das Ministerium für „unzulässig“, dass Krankenhäuser Personal aus anderen Abteilungen abziehen, damit diese dann in den pflegeintensiveren Bereichen arbeiten. Da bereits für das Jahr 2019 Krankenkassen und DKG sich nicht auf Untergrenzen einigen konnten, hatte auch in dem Jahr das Ministerium selbst die Grenzen festgelegt.
Verschärfungen vorgesehen
Laut der Verordnung sollen ab 2021 auf der Intensivmedizin künftig für zwei Patienten mindestens je eine Pflegekraft in der Tagessschicht und für drei Patienten mindestens eine Pflegekraft in der Nachtschicht anwesend sein. In der Verordnung für 2019 konnten noch 2,5 Patienten in der Tages- und 3,5 Patienten in der Nachtschicht von einer Pflegekraft betreut werden. 2020 sollen die Zahlen von 2019 gelten.
Veränderungen ab 2020 gibt es auch in der Kardiologie: Hier sollen in der Tagesschicht künftig zehn Patienten mindestens von einer Pflegekraft betreut werden müssen, in der Nachtschicht können es 20 Patienten pro Pflegekraft sein. Bislang galt hier das Betreuungsverhältnis von 12 Patienten tagsüber und 24 Patienten nachts.
Für den neuen Bereich Herzchirurgie sollen ab 2020 in einer Tagesschicht sieben Patienten von einer Pflegekraft betreut werden, in der Nachtschicht 15 Patienten. In der Neurologie sind es zehn Patienten in der Tagesschicht, nachts ebenfalls 20 Patienten pro Pflegekraft.
Bei der Neurologischen Schlaganfalleinheit (Stroke-Unit) sollen es ab Januar 2020 in der Tagesschicht drei Patienten sein, in der Nachtschicht fünf, die von einer Pflegekraft versorgt werden dürfen. Bei der Neurologischen Frührehabilitation sollen es fünf tagsüber und zwölf in der Nachtschicht sein.
Dies sind Mindestvorgaben, die Krankenhäuser nur in Ausnahmefällen unterschreiten dürfen. Auch hier legt der Erlass konkrete Prozentzahlen fest, wie oft Kliniken die Grenzwerte beim Personal unterschreiten dürfen. Krankenhäuser müssen die Einhaltung der Personaluntergrenzen dokumentieren und dies bei Nichteinhaltung dem Institut für das Entgeldsystem in Krankenhaus (InEK) dies im folgenden Quartal mitteilen.
Das InEK informiert seinerseits die gesetzlichen wie privaten Krankenkassen, die DKG, die Landesbehörden sowie das BMG. Aufnahmen gibt es laut Ersatzvorname nur, wenn es kurzfristige krankheitsbedingte Personalausfälle gibt, „die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen“, oder bei einer höheren Patientenzahl durch Epidemien oder großen Unfällen.
Das InEK hat auch die Aufgabe, „unzulässige Personalverlagerungen“ von anderen Stationen in die pflegeintensiven Bereiche zu prüfen. Das BMG geht davon aus, dass eine Veränderung beim Personal dann vorliegt, wenn „sich das Verhältnis von Pflegekräften in Vollkräften zu Belegungstagen in den anderen Bereichen in der unmittelbaren Patientenversorgung um mehr als drei Prozent reduziert hat.“ Dazu muss das InEK jährlich bis zum 30. Juni einen Bericht vorlegen.
Vergangene Woche hatten sich GKV-Spitzenverband und DKG erneut nicht auf eine eigene Verordnung einigen können. An welcher Seite eine Vereinbarung scheiterte, ist unklar. Für den GKV-Spitzenverband verhandelte Vorstandsmitglied Stefanie Stoff-Ahnis, die angab, dass die Vereinbarung bereits bis zur Unterschriftsreife verhandelt worden sei.
Die DKG sieht dagegen die Schuld bei den Kassen, die „sture Haltung“ sieht, da aus ihrer Sicht keine „sachgerechte Lösung für die Intensivmedizin oder Schlaganfallpatienten“ gefunden werden können. Kritik hat die DKG auch an der Dokumentation von Personaluntergrenzen. © bee/aerzteblatt.de

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