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Politik

G-BA soll verbindliche Personalmindest­vorgaben für psychiatrische Krankenhäuser vorlegen

Dienstag, 10. September 2019

/dpa

Berlin – Am 19. Sep­tember will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die künf­ti­gen Vorgaben für die Personalausstattung in Psychiatrien entscheiden. Die Befürchtun­gen, dass das Ergebnis nicht im Sinne von Patienten, Ärzten, Psychotherapeuten und Pfle­gern sein könnte, werden lauter.

Landespsychotherapeutenkammern, Landespflegekammern, die Gewerkschaft ver.di ebenso wie zuvor schon die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psy­chosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) zusammen mit einer Vielzahl von Berufs- und Fachver­bänden sehen die Versorgung in psychiatrischen und psychosomatischen Kran­ken­häusern gefährdet, sollten keine verbindlichen Personalmindestvorgaben für Pflege und Psychotherapie vorgelegt werden.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatri­sche und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) von 2016 wurde der G-BA beauftragt, bis zum 30. September 2019 eine Richtlinie für Mindestvorgaben zur Personalausstattung in psychia­trischen und psychosomatischen Krankenhäusern zu erstellen, die zu einer „qua­litativ hochstehenden und leitliniengerechten Versorgung beitragen sollen“.

Notwendig ist dies, weil die noch geltende Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) von 1991 die aktuellen medizinischen, rechtlichen und ethischen Standards nicht mehr berücksichtigt. Die Psych-PV soll zum 1. Januar 2020 durch die Personalmindestvorgaben des G-BA abgelöst werden.

Krankenkassen wollen Personaluntergrenze

Bereits im Juni hat die DGPPN gemeinsam mit medizinisch-wissenschaftlichen Fachver­bänden, Klinik- und Berufsverbänden sowie Verbänden der Selbsthilfe und der Angehöri­gen die Position des GKV-Spitzenverbandes kritisiert, die dieser im laufenden G-BA-Stellungnahmeverfahren veröffentlicht hatte.

Die Verbände interpretieren das Positionspapier so, dass die Psych-PV quantitativ und strukturell unverändert in eine Personaluntergrenze überführt werden solle, bei deren Unterschreitung ein rigides Sanktionssystem greifen werde. Die Krankenhäuser sollen danach die Einhaltung der Untergrenzen pro Berufsgruppe, Station und Woche nachwei­sen, sonst würden bereits erbrachte Leistungen nicht bezahlt.

„Sollten diese Vorschläge Realität werden, wäre die flächendeckende Krankenhausversor­gung in Psychiatrie und Psychosomatik ernsthaft bedroht“, schreiben DGPPN und die Ver­bände. Sie fordern, dass die Richtlinie des G-BA eine leitliniengerechte Versorgung in den betroffenen Kliniken garantieren kann.

Statt „Personaluntergrenzen“ soll die Richtlinie „Personalmindestvorgaben“, die sich an der Versorgungsqualität und an einer Gewähr­leistung der Patientensicherheit ausrichten, vorgeben. Die Psych-PV könne zwar übergangs­weise als Grundlage der neuen Personal­mindestvorgaben dienen, die Personalausstattung müsse aber sofort strukturell ange­passt und quantitativ erhöht werden.

Übergriffe und Zwangsmaßnahmen wegen zu wenig Zeit

Die Gewerkschaft ver.di spricht sich für eine deutliche Personalaufstockung in psychiatri­schen Kliniken beziehungsweise eine Verbesserung der Psych-PV in eine „Psych-PVplus“ aus.

Die Ergebnisse des „Versorgungsbarometer Psychiatrie“, für das ver.di im Juli und August 2.330 Psychiatrie-Beschäftige aus 168 Krankenhäusern befragen konnte, zeigen, dass Pfle­ger, Ärzte und Therapeuten zu wenig Zeit für ihre Patienten haben. In der Folge komme es regelmäßig zu Übergriffen auf Beschäftigte und zu Zwangsmaßnahmen gegen Patienten, die bei mehr Personal vermeidbar gewesen wären, so die Befragten.

Der Präsident der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer (OPK), Gregor Peikert, wendet sich in einem Appell an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), für eine ausrei­chen­de psychotherapeutische Versorgung in psychiatrischen Kliniken einzutreten. Sollte der G-BA die 30 Jahre alte Psychiatrie-Personalverordnung kaum verändert fortschreiben, so sei dies aus fachlicher Sicht „ein skandalöser Rückschritt“.

Nach der Psych-PV werde auf mehr als 80 Patienten der Regelbehandlung in der allge­mei­nen Psychiatrie nur eine Stelle für einen „Diplom-Psychologen“ von der GKV finan­ziert. Dies seien 29 Minuten pro Patient pro Woche. Ärzte könnten die notwendigen Psy­cho­therapien oftmals aus Zeitmangel nicht selbst durchführen. „Manche Kliniken behel­fen sich, indem sie Praktikanten oder Psychothera­peuten in Ausbildung einsetzen“, schreibt der OPK-Präsident.

Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, ergänzt: „Medi­zin und Psychotherapie haben in den letzten 30 Jahren enorme Fortschritte gemacht. Bei den meisten psychischen Störungen empfehlen wissenschaftlich fundierte Behandlungs­leit­linien Psychotherapie als wesentliches Element. Dem müsse die G-BA-Richtlinie für Personalmindestvorgaben in psychiatrischen Kliniken unbedingt Rechnung tragen.“ © PB/aerzteblatt.de

Kommentare

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Avatar #787616
Regina Reinhold
am Montag, 16. September 2019, 11:02

Re

Bin gespannt ob das Abhilfe für den Pflegenotstand schaffen wird.
LNS
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