Politik
Regierung legt Entwurf zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor
Mittwoch, 11. September 2019
Berlin – Die Bundesregierung setzt künftig auf ein elektronisches Meldeverfahren bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). In einem Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ aus dem Hause des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) wird auch das elektronische AU-Verfahren für Vertragsärzte eingeführt.
Laut dem Gesetzentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sollen die Krankenkassen entsprechende Datenbanken aufbauen, in denen Arbeitgeber die AU-Bescheinigungen der Vertragsärzte sowie Krankenhäuser abrufen können. Krankenkassen senden einen Hinweis an Arbeitgeber, sobald eine Bescheinigung eines Beschäftigten vorliegt.
Allerdings ersetzt dieses elektronische Verfahren nicht die Plicht der Vertragsärzte, dem Patienten eine schriftliche AU-Bescheinigung auszustellen. „Diese schriftliche Bescheinigung benötigt der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer nach wie vor, um in Störfällen das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit nachweisen zu können“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Diesen weiteren zusätzlichen Papierausdruck hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Vorfeld des Gesetzes immer wieder kritisiert. Die KBV bewertet es aber als positiv, dass die Krankenkassen und nicht die Vertragsärzte die Arbeitgeber über die AU informieren müssen.
Für Ärzte sowie andere Gesundheitseinrichtungen bedeutet dies auch, dass diese bis zum 30. Juni 2021 an der elektronischen „Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen teilnehmen.“ Welche Datenbanken dies sein werden, ist bislang unklar. Ebenso ist unklar, ob dies in der gemeinsamen Telematikinfrastruktur (TI) möglich sein soll. Aus dem GKV-Spitzenverband heißt es, dass das bisherige maschinelle Verfahren weiterentwickelt werden soll. Allerdings: Die genauen Ausführungen der Datenbank wie zum Beispiel Aufbau und Nutzung sollen die Verfahrensbeteiligten lösen und mit dem Bundesarbeitsministerium sowie dem Bundesgesundheitsministerium abstimmen, heißt es.
Im Bundeswirtschaftsministerium geht man aber offenbar davon aus, dass der Programmierungsaufwand für jede der fünf großen Kassenverbände bei jeweils einer Million Euro liegt. Für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die für die Krankmeldungen der sogenannten Minijobber zuständig sein werden, wird noch einmal eine Million Euro bewertet. Insgesamt kostet dies also sechs Millionen Euro. Der Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen wird mit etwa 231 Millionen Euro taxiert.
Gleichzeitig geht das Wirtschaftsministerium von zehn Millionen Euro Entlastung aus, da Arbeitgeber in der Datenbank ihre Angaben hinterlegen können und auch Vorerkrankungszeiten der Arbeitnehmer erfasst sind. Diese Abfragen haben bislang zu höheren Verwaltungskosten geführt. Für Arbeitgeber geht das Ministerium von einer finanziellen Entlastung von 77 Millionen Euro aus. Laut GKV-Spitzenverband gab es 2018 etwa 77 Millionen AU-Bescheinigungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hofft außerdem, dass die „in der Praxis aktuell auftretenden Streitigkeiten über die rechtzeitige Vorlage der Bescheinigungen künftig vermieden“ werden. Beispielsweise berichtet die Unabhängige Patientenberatung (UPD) immer wieder davon, dass Patienten bei nicht rechtzeitiger Wiederholungskrankschreibung in die sogenannte „Krankengeldfalle“ geraten. Schon im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte die Bundesregierung Regelungen erlassen, dass eine Krankschreibung auch innerhalb eines Monats eingereicht werden kann, ohne den Anspruch auf Krankengeld zu verlieren. © bee/aerzteblatt.de

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