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Politik

Nichtinvasive molekular­genetische Tests werden offenbar Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Freitag, 13. September 2019

/StudioLaMagica, stockadobecom

Berlin – Die gesetzliche Kran­ken­ver­siche­rung (GKV) wird künftig voraussichtlich die Kos­ten nichtinvasiver moleku­lar­­genetischer Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autoso­maler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risiko­schwangerschaften bezahlen.

Darauf haben sich die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geeinigt, wie der Spiegel berichtet. Die Kosten sollten nur bei „besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auf­fällig­keiten“ übernommen werden. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.

Das Magazin beruft sich dabei auf Angaben aus dem Umfeld des Gremiums. Endgültig soll die Entscheidung auf einer Sitzung am kommenden Donnerstag fallen. Außerdem muss das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen. In Kraft treten würde die neue Regelung erst 2021 – bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formu­liert werden.

Bei den seit 2012 in Deutschland verkauften Tests werden Erbgutschnipsel des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Der Test ist risiko­ärmer als die bisher möglichen Fruchtwasseruntersuchungen oder Biopsien, bei denen es zu Fehlgeburten kommen kann. Der G-BA hat die Aufgabe, das Verfahren wissenschaft­lich-technisch zu überprüfen.

Der Bundestag hatte im Frühjahr über die ethischen Folgen einer möglichen Kostenüber­nahme der Kassen für den Bluttest debattiert. Kritiker warnen davor, dass eine bestän­di­ge Ausweitung der nichtinvasiven Pränataldiagnostik zu einer zunehmenden Diskriminie­rung von Menschen mit Behinderung führen könnte. © kna/may/aerzteblatt.de

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