Politik
Nichtinvasive molekulargenetische Tests werden offenbar Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Freitag, 13. September 2019
Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird künftig voraussichtlich die Kosten nichtinvasiver molekulargenetischer Tests (NIPT) zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften bezahlen.
Darauf haben sich die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geeinigt, wie der Spiegel berichtet. Die Kosten sollten nur bei „besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten“ übernommen werden. Ein flächendeckendes Screening soll es nicht geben.
Das Magazin beruft sich dabei auf Angaben aus dem Umfeld des Gremiums. Endgültig soll die Entscheidung auf einer Sitzung am kommenden Donnerstag fallen. Außerdem muss das Bundesgesundheitsministerium noch zustimmen. In Kraft treten würde die neue Regelung erst 2021 – bis dahin müssen noch Informationen für die Versicherten formuliert werden.
Bei den seit 2012 in Deutschland verkauften Tests werden Erbgutschnipsel des Kindes aus dem Blut der Schwangeren isoliert und auf Gendefekte untersucht. Der Test ist risikoärmer als die bisher möglichen Fruchtwasseruntersuchungen oder Biopsien, bei denen es zu Fehlgeburten kommen kann. Der G-BA hat die Aufgabe, das Verfahren wissenschaftlich-technisch zu überprüfen.
Deutsches Ärzteblatt print
aerzteblatt.de
Der Bundestag hatte im Frühjahr über die ethischen Folgen einer möglichen Kostenübernahme der Kassen für den Bluttest debattiert. Kritiker warnen davor, dass eine beständige Ausweitung der nichtinvasiven Pränataldiagnostik zu einer zunehmenden Diskriminierung von Menschen mit Behinderung führen könnte. © kna/may/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

