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KV Rheinland-Pfalz drängt auf Nachbesserungen bei geplanter Reform der Notfallversorgung

Montag, 16. September 2019

/dpa

Mainz – Die von Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geplante Reform der Notfall­versorgung geht in ihrer jetzigen Ausgestaltung an der Versorgungsrealität in Rheinland-Pfalz vorbei und muss angepasst werden. Das fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes. 

Nach den Vorstellungen des Ministeriums soll die Notfallversorgung über am Kranken­haus angesiedelte sogenannte Integrierte Notfallzentren (INZ) organisiert werden. Dies sei jedoch nur in Krankenhäusern der Maximalversorgung realisierbar, erläuterte der Vor­standsvorsitzende der KV, Peter Heinz. Für Rheinland-Pfalz kämen dafür aber nur insge­samt acht Standpunkte in Frage, kritisierte er. 

Die Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz hat zudem auf ihrem vergangenen Treffen Mitte September einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der sie sich gegen die aktuelle Gesetzgebung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn  (CDU) wendet.

„Mit der Flut der neuen 16 Gesetze werden die Arztpraxen noch mehr überrollt und in der Patientenbehandlung behindert“, heißt es darin. Man fordere eine Rückbesinnung auf die Freiberuflichkeit der niedergelassenen Ärzte- und Psychotherapeutenschaft, die seit mehr als 70 Jahren die ambulante Versorgung in vorbildlicher Weise sicherstellen würde. „Die neuen Gesetze sind eine Versorgungs-Verhinderungs-Maßnahme. Die ständigen staatli­chen Eingriffe und Gängelungen der Ärzteschaft müssen aufhören“, heißt es weiter.

Auch auf Bundesebene gibt es deutlichen Widerstand gegen die BMG-Reformpläne für die Notfallversorgung. So sprach sich etwa auf der Vertreterversammlung der Kassenärzt­lichen Bundesvereinigung (KBV) Ende vergangenen Woche der stellvertretende Vor­stands­vor­sitzende der KBV, Stephan Hofmeister, gegen INZ aus, die von den Krankenhäu­sern und den KVen als eigenständige wirtschaftliche Einrichtungen gemeinsam betrieben werden.

Zwar hält auch die KBV zentrale Anlaufstellen für Notfallpatienten an Krankenhäusern für notwendig. Die angedachte Form der INZ entspräche jedoch einem dritten Sektor im Gesundheitswesen, der sinnlos sei, so Hofmeister. © hil/aerzteblatt.de

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