Medizin
Möglicherweise krebserregender Geschmacksstoff für E-Zigaretten entdeckt
Dienstag, 17. September 2019
New York – In E-Zigaretten und Kautabak in den USA haben Wissenschaftler einen möglicherweise krebserregenden Geschmacksstoff „in besorgniserregend hoher Konzentration“ entdeckt. Der Stoff namens Pulegon sei in Produkten mit Minz- und Mentholgeschmack enthalten, berichteten die Wissenschaftler um Sven-Eric Jordt von der Duke Universität in Jama Internal Medicine (2019; doi: 10.1001/jamainternmed.2019.3649).
Als Geschmackszusatzstoff in Lebensmitteln habe die zuständige US-Behörde Pulegon bereits im vergangenen Jahr verboten, für E-Zigaretten und Kautabak sei die Chemikalie jedoch nicht reguliert.
Gemeinsam mit Kollegen untersuchte Jordt mehrere Marken von Menthol-Zigaretten, drei E-Zigaretten-Marken und eine Kautabak-Marke, die alle Pulegon enthalten. Sowohl bei den E-Zigaretten als auch beim Kautabak war die Konzentration „besorgniserregend“, bei den Menthol-Zigaretten lag sie unter dem Schwellenwert.
Es sei allerdings nicht ganz klar, wie sich die Aufnahme von Pulegon unterscheide, wenn es nicht geraucht, sondern per E-Zigarette aufgenommen werde, hieß es von den Wissenschaftlern. Sie forderten die US-Regulierungsbehörde FDA auf, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko der Pulegon-Aussetzung zu mindern.
Ob und, wenn ja, in welchem Ausmaß diese Substanzen auch in Produkten auf dem deutschen Markt enthalten sind, sei nicht klar, sagte Michal Dobrajc vom Verband des eZigarettenhandels. „Als Branchenverband ist es uns nicht möglich, einen detaillierten Einblick in die Zusammensetzung der vielfältigen Liquids zu bekommen, da die einzelnen Rezepturen der Hersteller dem Geschäftsgeheimnis unterliegen.“
Die Verbandsmitglieder würden nun aber dahingehend befragt. Aufgrund der bestehenden Regulierungen für den deutschen Markt, wo unter anderem alle Inhaltsstoffe gemeldet werden müssten, gehe er davon aus, dass alle Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden ihren Pflichten nachkämen.
Nach mehreren Todes- und vielen Krankheitsfällen (es geht um ungeklärte Lungenerkrankungen)in Zusammenhang mit E-Zigaretten war in den USA zuletzt eine Diskussion entbrannt. Ausgefallene Geschmacksrichtungen für E-Zigaretten sollen nach dem Willen der US-Regierung in den Vereinigten Staaten nun verboten werden.
Präsident Donald Trump hatte in der vergangenen Woche „sehr strenge“ Vorschriften für Hersteller angekündigt und die Nutzung von E-Zigaretten als „großes Problem“ bezeichnet. In Deutschland oder Europa ist allerdings bislang kein ähnlicher Anstieg solcher spezieller Krankheitsfälle bekannt. © dpa/aerzteblatt.de
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"krebserregender Geschmacksstoff für E-Zigaretten entdeckt"
MfG

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Das hat absolut nichts mit dem in Liquids festgestellten Pulegon zu tun!
Welches im übrigen hochgerechnet auf einen Tageskonsum nicht einmal den Wert 3 Kaugummis überschreitet!
Des Weiteren ist Pulegon in Deutschland sehr wohl reguliert und wird in Anlage 2 der Tabakerzeugnisverordnung ausdrücklich verboten!
FDA Pressemitteilung:
https://www.fda.gov/consumers/consumer-updates/vaping-illnesses-consumers-can-help-protect-themselves-avoiding-tetrahydrocannabinol-thc-containing
Zur Anlage 2:
https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/anlage_2.html
Stellungnahme VdeH:
https://www.facebook.com/eZigarettenverband/photos/a.1914210378889792/2261553327488827/?type=3&theater

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