Politik
Erste Bundesländer wollen Gesetzesinitiative zum Rauchverbot im Auto vorlegen
Mittwoch, 18. September 2019
Hannover – Wer auf der Rückbank im Auto sitzt, ist Zigarettenrauch schutzlos ausgeliefert. Eine Initiative mehrerer Bundesländer will Kinder und Jugendliche per Gesetz vor Zigarettenqualm schützen. Wer in ihrer Anwesenheit im Auto raucht, dem sollen empfindliche Strafen drohen.
„Gerade Kinder tragen eine Reihe gesundheitlicher Folgen vom Passivrauchen davon“, sagt Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann. Für die SPD-Politikerin ist klar, dass Jugendliche vor dem schädlichen Qualm geschützt werden müssen.
Eine entsprechende Gesetzesinitiative wollen Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein am Freitag in den Bundesrat einbringen. „Der Bund muss endlich handeln und die entsprechenden Regelungen umsetzen“, fordert Ministerin Reimann. Geändert werden soll das Nichtraucherschutzgesetz. Wenn Schwangere und Kinder im Auto sitzen, sollen Zigaretten tabu sein. Bei Verstößen würden Bußgelder von 500 bis 3.000 Euro drohen.
Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hatte bereits 2016 die Regierung aufgefordert, das Rauchen in Autos zu verbieten, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren. Aufgrund der hohen Konzentration zahlreicher teils krebserzeugender Toxine sei Rauchen im Fahrzeug als Gefährdung des Kindeswohls und schwerwiegendes Risiko für die Gesundheit von Kindern anzusehen, betonten die Delegierten.
Für den Ulmer Lungenfacharzt Michael Barczok ist das Rauchen im Auto immer besonders problematisch und sollte grundsätzlich unterbleiben. „Sind Dritte betroffen, die gar noch an einer Atemwegserkrankung leiden oder aufgrund ihrer körperlichen Entwicklung besonders gefährdet sind, ist dies nicht hinnehmbar“, sagt Barczok als Sprecher für den Bundesverband der Pneumologen. Es sei bekannt, dass beim Rauchen in geschlossenen Räumen hohe Mengen an Luftschadstoffen– insbesondere Feinstaub und giftige Stickoxide– freigesetzt würden. Und im Auto gebe es trotz Lüftung hohe Belastungsspitzen.
„In verbranntem Tabak sind rund 90 nachgewiesene toxische oder krebserregende Substanzen enthalten“, heißt es auch in der Begründung der Länderinitiative. Die Konzentration dieser Giftstoffe sei im abgegebenen Rauch sogar höher als im aktiv inhalierten. Passivrauchen ist demnach noch schädlicher als aktives Rauchen durch den Filter.
Erhöhtes Risiko für den plötzlichen Kindstod
Die Länder verweisen auf Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums, nach denen bei Kindern eine Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet werden– ein gesteigertes Risiko für den plötzlichen Kindstod gehört dazu. Nach Schätzungen des Forschungsinstituts sind rund eine Millionen Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Schon im vergangenen Oktober hatten sich die Gesundheitsminister der Länder für ein bundesweites Rauchverbot in Autos ausgesprochen, in denen Minderjährige und Schwangere mitfahren. Weil der Bund den Forderungen der Gesundheitsministerkonferenz laut Reimann nicht nachgekommen ist, machen die Länder jetzt Druck. „Ich hoffe sehr, dass sich weitere Bundesländer unserer Forderung anschließen“, sagte Reimann mit Blick auf die Sitzung der Länderkammer am Freitag.
ADAC zweifelt an wirkungsvoller Kontrolle
Der ADAC verweist darauf, dass das Auto ein nicht-öffentlicher Raum sei, in dem die Insassen selbstverantwortlich handeln sollten. „Dabei versteht sich von selbst, dass man nicht raucht, wenn Kinder im Auto sind“, sagte Sprecherin Alexandra Kruse. Für den Automobilclub ist fraglich, ob ein Gesetz die Situation verbessern würde. „Wir zweifeln daran, weil es sehr schwierig ist, den Sachverhalt wirkungsvoll zu kontrollieren“, sagte Kruse.
Bedenken zur Umsetzbarkeit entgegnet das Gesundheitsministerium in Hannover, dass sich ein solches Verbot leichter kontrollieren lasse als etwa beim Telefonieren mit dem Handy. Bei Verkehrskontrollen seien die Zigarette und der Qualm deutlich sichtbar und der Geruch beim Öffnen der Autos wahrnehmbar.
Würde man dem Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen. Michael Barczok, Berufsbverband Pneumologen
Verweis auf die Straßenverkehrsordnung reicht laut Polizei aus
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) widerspricht: Die notwendigen Kontrollen seien aufgrund des eklatanten Personalmangels nicht ausreichend zu leisten, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Rauchen sei zwar ein erhöhtes Unfallrisiko, für ihn reiche aber prinzipiell ein Verweis auf die Straßenverkehrsordnung. Darin sei von einem Verhalten die Rede, das niemanden anderen schädige und gefährde.
Die Schwierigkeit, in einem eher privaten Bereich durch gesetzliche Regelungen Verhaltensänderungen zu erzwingen, sieht auch der Lungenexperte Barczok. Auf der anderen Seite bezeichnet er es als Körperverletzung, wenn etwa vor Kindern geraucht wird. „Würde man dem Begriff der Körperverletzung dafür gelten lassen, bräuchte man kein spezielles Gesetz, sondern müsste sich nur auf die geltende Regelung berufen“, meint der Facharzt. © dpa/aerzteblatt.de
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