Politik
G-BA vor wegweisenden Entscheidungen
Mittwoch, 18. September 2019
Berlin – Die Tagesordnung ist lang, das Programm gewichtig und die Themen brisant: Die monatliche öffentliche Plenumssitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am morgigen Donnerstag verspricht „historisch“ zu werden. Und der sonst nicht um große Worte verlegene G-BA-Vorsitzende Josef Hecken hat mit diesem Zitat sicherlich auch Recht.
Die für sieben Stunden geplante Runde – normalerweise wird etwa zwei bis drei Stunden öffentlich getagt – hat viele strittige Themen auf der Agenda: So soll die Richtlinie zur Methodenbewertung bei Liposuktion bei Lipödem im Stadium III beschlossen werden, die Einführung der ethisch umstrittenen molekulargenetischen Tests bei den Trisomien 13, 18 und 21 (NIPT) sowie die Änderung des Heilmittelkataloges mit Regelungen zur Blankoverordnung.
Außerdem ist die auch hoch umstrittene Richtlinie zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik auf der Tagesordnung. Bei allen vier Themen sollen – so heißt es aus G-BA-Kreisen – noch viele Punkte nicht entschieden sein, Kampfabstimmungen zwischen Vertretern der Krankenkassen, der Leistungserbringer (Ärzte und Krankenhäuser) sowie den drei Unparteiischen G-BA-Mitgliedern sind zu erwarten. In mehreren Statements haben auch die nicht-stimmberechtigten Patientenvertreter sich bereits kritisch zu den laufenden Verhandlungen geäußert.
Und die hier aufgezählten vier Themen – insgesamt umfasst die Tagesordnung 23 Entscheidungen – sind durchweg politisch brisant. Die Methodenbewertung zur Liposuktion wurde zum Streitpunkt zwischen gemeinsamer Selbstverwaltung und Bundesgesundheitsministerium und als Angriff auf den G-BA betrachtet. Der wehrte sich heftig gegen die grundsätzlichen Pläne, bei denen das Ministerium mehr inhaltlichen Einfluss auf die sachlichen Entscheidungen des Gremiums bekommen hätte.
Nachdem erste Regelungen dazu im Terminservice- und Versorgungsgesetz zunächst aufgerufen und später zurückgerufen wurden und in das Implantateregister-Einrichtungsgesetz eingefügt wurden, entbrannte der zum Teil auch persönlich-politische Streit zwischen Hecken und Bundesgesundheitsminister JensSpahn (CDU). Inzwischen – so ist zu hören – sollen auch die Regelungen für den ministeriellen Eingriff aus dem Implantateregister-Gesetz, das kommende Woche im Bundestag abschließend beraten wird, entfallen sein.
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- Methodenbewertung: Umstrittene Verfahrensänderung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Selbstverwaltung unter Beschuss
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Ärger um nicht eingehaltene Fristen
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Der NIPTist aus ethischen Gründen strittig: Hier hatte der G-BA-Vorsitzende Hecken immer wieder die Politik ermahnt, frühzeitig eine ethische Debatte anzustoßen, bevor im G-BA die reine Methode des Bluttests bewertet wird. Im April gab es eine erste Orientierungsdebatte im Bundestag zu den pränatalen Bluttests. Von vielen Betroffenen- und Patientenverbänden wird die Entscheidung kritisch begleitet.
Bei der Verordnung zur Personalausstattung in der Psychiatrie und Psychosomatik zeichnete sich bereits in der vergangenen Woche ab, dass eine Einigung schwer wird und „dies auch nicht das ist, was die Politik erreichen wollte“, erklärte zum Beispiel SPD-Gesundheitsexperte Dirk Heidenblut vergangene Woche. Da auch hier in den Vorgesprächen der Arbeitsgruppen keine Einigkeit erzielt wurde, wird auch diese Entscheidung mit Spannung erwartet. © bee/aerzteblatt.de

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