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Ärzteschaft

Ersatzkassen und Ärzte fordern Erprobung teurer Zelltherapien in spezialisierten Zentren vor Einführung in die Regelversorgung

Mittwoch, 18. September 2019

/patatmac, stock.adobe.com

Berlin – Neue Krebstherapien mit gentechnologisch veränderten Immunzellen sollten nur unter sehr kontrollierten Bedingungen in die Versorgung eingeführt werden, weil sie risikoreich und außerdem sehr teuer sind. Das fordert der Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammen mit dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) sowie der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO).

Seit Ende 2018 stehen laut den Verbänden zwei Verfahren der sogenannten CAR-T-Zelltherapie gegen aggressive Formen von Blutkrebs zur Verfügung. „CAR“ steht für „Chimeric Antigen Receptor“. Die T-Zellen sind also mit einem gentechnisch erzeugten Antigenrezeptor ausgestattet, über den sie die Krebszellen angreifen sollen. Laut den Verbänden belaufen sich die Arzneimittelkosten auf mindestens 275.000 Euro pro Patient zuzüglich Behandlungskosten.

„Das Wissen über Wirksamkeit und Sicherheit des neuen Verfahrens ist zum Zeitpunkt der Zulassung begrenzt“, sagte Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. Der zeitnahe Zugang zu dieser Therapie sollte dennoch für alle möglich sein, die davon profitieren können.

„Die Ersatzkassen wollen diesen schwerkranken Versicherten die erhofften Innovationen rasch zugänglich machen, sie wollen aber auch, dass dies kontrolliert passiert. Nutzen und Qualität müssen im Vordergrund stehen, keine Gewinninteressen von Pharmaherstellern“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Der Kassenverband und die Verbände fordern daher, die neuen Verfahren zunächst nur in wenigen sogenannten Innovationszentren anzuwenden. Erst wenn das Verfahren evaluiert und der Nutzen nachgewiesen ist, sollte die Behandlungsmethode in der Regelversorgung zugelassen und von den gesetzlichen Krankenkassen regelhaft finanziert werden, fordern die Verbände.

„Auch an die behandelnden Einrichtungen müssen hohe Qualitäts- und Strukturanfor­derungen gestellt werden“ betonte Bernhard Wörmann, medizinischer Leiter der DGHO. Nach seiner Auffassung muss der Gemeinsame Bundesausschuss frühzeitig mit Experten und Fachgesellschaften angemessene Mindestanforderungen für die Einführung innovativer Therapien festlegen.

Eine weitere Möglichkeit, damit die Kosten der neuen Therapieansätze die Möglichkeiten der Solidargemeinschaft nicht sprengen, sehen die Experten in der Eigenherstellung von neuen Medikamenten in den Innovationszentren. „Ziel ist es, dass Zentren rechtssicher und wirtschaftlich tragbar ‚Eigenherstellung‘ betreiben können. Denn wir wollen uns bei diesen Innovationen nicht völlig abhängig von der Industrie machen“, sagte Ralf Heyder, General­sekretär des VUD. Die Förderung der Eigenherstellung dieser Arzneimittel sei eine Möglichkeit, der Preispolitik der Pharmaindustrie Grenzen aufzuzeigen, hieß es.

Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (vfa) forderte indes, „das Gesundheits­system sollte für diese neuen Behandlungsformen offen sein und ihnen keine Steine in den Weg legen“. „Denn die Anforderungen an die Zulassung und Anwendung sind schon heute sehr hoch“, betonte der vfa-Vorsitzende Han Steutel. Bereits im Augenblick würden die CAR-T-Therapien ausschließlich in hoch spezialisierten Zentren angewendet. Es dürfen aus­schließ­lich Patienten behandelt werden, bei denen die bisher verfügbaren Krebstherapien nicht mehr wirkten. „All das begrenzt die Kosten von vornherein“, so der Verbandsvor­sitzende. © hil/aerzteblatt.de

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