Ärzteschaft
Ärztekammer Westfalen-Lippe für mehr Obduktionen
Donnerstag, 19. September 2019
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) kritisiert, dass die Zahl der Obduktionen verstorbener Patienten in Deutschland auf einem niedrigen Niveau verharrt. „Obwohl schon vor Jahren die große Bedeutung von Obduktionen festgestellt und eine Steigerung der Zahlen angestrebt wird, ist seither wenig passiert“, sagte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst in Münster. Studien zufolge würden in Deutschland – allerdings nach Zahlen aus dem Jahr 2014 – nur rund vier Prozent der Verstorbenen obduziert.
„Obduktionen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Medizin. Sie zeigen Todesursachen und können gegebenenfalls auch Nebenwirkungen von Therapien offenbaren“, betonte Windhorst. Die Obduktion ermögliche einen abschließenden Blick auf zuvor gestellte Diagnosen und den Erfolg der unternommenen Therapien. Laut der Kammer ist es eine Frage der Finanzierung, dass klinische Sektionen nach dem Tod eines Menschen so selten realisiert werden.
Das Bundeskabinett hatte am 31. Juli dazu die „Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte“ beschlossen. Danach sind für eine eingehende Leichenschau künftig rund 166 Euro vorgesehen. Darüber hinaus gibt es Zusatzvergütungen für die Entnahme von Körperflüssigkeit (rund neun Euro), der Bulbusentnahme (etwa 14,50 Euro), der Hornhautentnahme aus einem Auge (rund 13,50 Euro) und der Entnahme eines Herzschrittmachers (rund 13 Euro). Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. © hil/aerzteblatt.de

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