Politik
Heilmittelverordnung soll einfacher werden
Freitag, 20. September 2019
Berlin – Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat neue Regelungen zur Heilmittelverordnung beschlossen. Neu wird künftig zum Beispiel sein, dass eine Heilmittelbehandlung bis zu 28 Tage statt 14 Tage nach Verordnungsdatum begonnen werden kann. Dies soll zu weniger nachträglichen Änderungswünschen des Verordnungsdatums von Patienten und Heilmittelerbringern bei den Vertragsärzten führen.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Verordnungen innerhalb oder außerhalb des Regelfalls und damit auch der Wegfall des Genehmigungsverfahrens bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls, die Einführung einer orientierenden Behandlungsmenge, sowie Regelungen zur „Blankoverordnung“. Darüber hinaus erfolgt eine deutliche Vereinfachung der Struktur und Darstellungsform des Heilmittelkatalogs.
„Wir versprechen uns eine spürbare Entlastung in den Arztpraxen“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die Körperschaft hatte das Beratungsverfahren zur Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie inklusive Heilmittel-Katalog im G-BA angestoßen. Hintergrund waren die aus Sicht der KBV immer komplexeren und kaum noch zu überblickenden Vorgaben, die seit der Neufassung der Richtlinie im Jahr 2001 zu bewältigen sind.
Die Änderungen sollen ab Oktober 2020 praxisrelevant werden. Zunächst muss das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss prüfen. Anschließend müssen die neuen Vorgaben in die ärztliche Verordnungssoftware implementiert und die Software von der KBV zertifiziert werden.
Zusätzlich zu den umfangreichen Änderungen bei Formularen und PVS-Systemen soll gleichzeitig auch die entsprechende Richtlinie für den zahnärztlichen Bereich beschlossen werden.
„Damit können dann beide Richtlinien zur gleichen Zeit in Kraft treten," erklärte das unparteiische G-BA-Mitglied Monika Lelgemann auf Nachfrage bei einer Pressekonferenz. Lelgemann ist Vorsitzende des zuständigen Unterausschuss und bezeichnete die Reform der Richtlinie als „großen Schritt“. © may/bee/EB/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema

Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.