Politik
Krebsberatung soll von Krankenkassen finanziert werden
Montag, 23. September 2019
Berlin – Ambulante Krebsberatungsstellen sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert werden. Das geht aus dem „Änderungsantrag 22“ der Fraktionen von Union und SPD zur Reform der Psychotherapeutenausbildung hervor, das am kommenden Donnerstag (26. September) vom Bundestag verabschiedet werden soll. Übermorgen soll der Antrag, über den das Deutsche Ärzteblatt bereits im Mai berichtet hatte, im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten werden.
Der Antrag sieht eine Fördersumme von jährlich bis zu 21 Millionen Euro vor. Die private Krankenversicherung (PKV) soll sich mit einem Anteil von sieben Prozent an der Förderung beteiligen, wie es heißt. Die Förderung soll ab dem 1. Juli 2020 rückwirkend für den 1. Januar 2020 gelten. Ab 2023 soll die Fördersumme ansteigen.
Die Beratungsleistungen der ambulante Krebsberatungsstellen beziehen sich Union und SPD zufolge auf soziale, sozialrechtliche und psychologische Fragen und Probleme, die im Rahmen einer Krebserkrankung auftreten. Aufgrund der psychosozialen Zielsetzung gehöre die ambulante psychosoziale Beratung bislang grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang von GKV und PKV. Bisher finanzieren sich die Krebsberatungsstellen daher im Wesentlichen durch Spendeneinnahmen, projektbezogene Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger.
Gefördert werden sollen dem Antrag zufolge künftig ambulante Krebsberatungsstellen, soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychoonkologische Beratung und Unterstützung anbieten. Der GKV-Spitzenverband soll bis zum 1. Juli 2020 Grundsätze zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Förderung bestimmen und mit der privaten Krankenversicherung abstimmen.
Niedrigschwellige beratung
„An Krebs erkrankte Menschen benötigen vielfach Hilfe, die über die körperliche Behandlung ihrer Erkrankung hinausgeht“, heißt es in der Begründung zum Antrag. So wiesen rund die Hälfte der Betroffenen und ihrer Angehörigen „erhebliche psychosoziale Belastungen auf, die unter Umständen eine entsprechende ambulante psychosoziale Krebsberatung erforderlich machen“. Diese könne helfen, die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Krebserkrankung zu mindern und die Lebensqualität zu verbessern.
Ambulante psychosoziale Krebsberatungsstellen bieten den Betroffenen aus Sicht von Union und SPD eine „niedrigschwellige, in der Regel unentgeltliche psychosoziale Beratung an“. Damit werde auch eine Lotsenfunktion bei der Vermittlung und Erschließung weiterführender Leistungsangebote erfüllt.
Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung sei es „sachgerecht, dass die GKV und PKV eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambulanten psychosozialen Krebsberatung übernehmen, die ihrem Aufgabenbereich zuzuordnen sind“. Dies betreffe die Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung und psychoonkologische Krisenintervention.
Der Antrag beruft sich bei der Höhe der Summe auf eine Bestandserhebung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Darin wird davon ausgegangen, dass diese psychologischen und psychoonkologischen Leistungsanteile rund 35 bis 40 Prozent des Leistungsumfangs der Krebsberatungsstellen umfassen und somit dem Verantwortungsbereich der GKV und PKV zugerechnet werden können.
Unter Zugrundelegung der in der Studie projizierten Gesamtkosten für die ambulante psychosoziale Krebsberatung von 44 bis 52 Millionen Euro, die zur Versorgungsdeckung notwendig wären, betrage der Kostenanteil der GKV und PKV, einschließlich anteiliger Infrastrukturkosten, demnach rund 21 Millionen Euro, heißt es in der Begründung zum Antrag.
Mit der Finanzierung dieser Angebote sowie der entsprechenden Betriebskostenanteile leiste die GKV und die PKV einen „wichtigen Beitrag für eine dauerhafte Erhaltung der ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen“. „In den Beratungsstellen finden Krebskranke schnell Antworten auf ihre Fragen und ein offenes Ohr“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Bild. Die Krankenversicherungen müssten diese Beratung in Zukunft endlich mitfinanzieren. © may/afp/aerzteblatt.de

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