Ärzteschaft
Westfalen-Lippe: Ärzteparlament verabschiedet neue Weiterbildungsordnung
Montag, 23. September 2019
Münster – Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat eine neue Weiterbildungsordnung (WBO). Die Kammerversammlung hat das Regelwerk in ihrer letzten Sitzung der Amtsperiode einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet. Der WBO liegt die im vergangenen Jahr novellierte (Muster-)Weiterbildungsordnungder Bundesärztekammer (BÄK) zugrunde.
„Früher ging es bei der Weiterbildung um den Nachweis von Zeiten, heute geht es um den Nachweis von Kompetenzen“, betonte Rüdiger Smektala. „Wir wollen nicht mehr wissen, wie lange ein Arzt in Weiterbildung in einer Abteilung war, sondern wir wollen wissen, was er kann, welche Kompetenzen er erlernt hat“, sagte der Direktor der Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie des Universitätsklinikums Knappschaftskrankenhaus Bochum, der bei der ÄKWL den Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ leitet.
Der neuen WBO liege auch der Wunsch vieler Ärzte in Weiterbildung zugrunde, die das tatsächlich können wollten, was sie machen sollten. Smektala räumte allerdings ein, dass an der WBO trotz Beschluss weitergearbeitet werden soll. „Wir müssen die WBO in der neuen Legislatur auf ihre Tauglichkeit prüfen und gegebenenfalls anpassen. Und wir müssen uns im ersten Quartal 2020 um das elektronische Logbuch kümmern.“
In dem Logbuch soll die Weiterbildung digital dokumentiert werden. Allerdings gingen die Vorstellungen der Ärztekammern über dieses Buch weit auseinander, wie der 122. Deutsche Ärztetag in Münster gezeigt habe. „Für uns in Westfalen-Lippe soll es vor allem benutzerfreundlich sein“, betonte Smektala, der auch der Fraktion Marburger Bund angehört.
„Wir haben jetzt vom Landesgesundheitsministerium die Zusage bekommen, dass die WBO so kompetenzbasiert, wie sie ist, akzeptiert ist“, ergänzte Theodor Windhorst. Das Ministerium habe noch „einzelne kleine“ Korrekturen angemerkt, aber „wir werden sie anwenden können“.
„Wir müssen in Zukunft damit rechnen, dass wir unter der neuen WBO in der Frage nach dem Nachweis von Kompetenzen mehr Verbundweiterbildung schaffen müssen“, gab der Präsident der ÄKWL zu bedenken. Ärzte in Weiterbildung dürften nicht auf eine Klinik „fixiert werden“, in denen sie unter Umständen lange warten müssten, bis sie die entsprechenden Kompetenzen erlernen können.
Neben der Verbundweiterbildung in Krankenhäusern könnten „die Kolleginnen und Kollegen auch damit spielen, die weiten Möglichkeiten der Niederlassung in der Weiterbildung zu nehmen. Und da ist ein Riesenfundus“. Denn in einer Vertragsarztpraxis sei in der Regel eine Eins-zu-Eins-Weiterbildung möglich. Der Praxisinhaber kümmere sich persönlich um den Arzt in Weiterbildung. „Das macht viel aus“, ist Windhorst überzeugt. „Wer will das nicht?“ © ts/aerzteblatt.de

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