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Politik

Gesetzgeber will Leiharbeit in der Pflege weitgehend verhindern

Montag, 23. September 2019

/dpa

Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will bei der geplanten besseren Vergütung der Pflege in den Krankenhäusern ein Ausweichen auf Leiharbeiter verhindern.

„Leiharbeit in der Pflege soll die Ausnahme sein und nicht die Regel werden“, sagte er heute. Pflegekräfte in Krankenhäusern bräuchten Kollegen, auf die sie sich verlassen könnten und die sie auch bei Wochenend- und Nachtdiensten entlasteten. „Deswegen schaffen wir Anreize, Pflegekräfte fest anzustellen, statt auf Leiharbeit auszuweichen.“

Konkret sollen höhere Kosten, die bei Leiharbeitskräften anfallen können, nicht von den Krankenkassen refinanziert werden, wie Spahn erläuterte. Dafür soll ein Änderungsantrag an einem anderen Gesetz angehängt werden, das in dieser Woche in den Bundestag ein­ge­bracht wird.

Über die tarifvertragliche Vergütung hinausgehende Zusatzkosten und Vermittlungsprovi­sio­nen bei Leihpersonal sollen demnach nicht im künftigen „Pflegebudget“ berücksichtigt werden, das die Kassen zahlen.

Hintergrund ist die bereits beschlossene Umstellung der Pflegefinanzierung in den Klini­ken zum 1. Januar 2020. Die Kosten sollen aus den üblichen Pauschalen pro Patientenfall im Krankenhaus herausgelöst werden. Zukünftig sollen dann die individuellen Pflegekos­ten berücksichtigt werden. © dpa/aerzteblatt.de

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