Politik
GKV-Spitzenverband verteidigt Beschlüsse zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Dienstag, 24. September 2019
Berlin – In den Streit um die Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik hat sich jetzt auch der GKV-Spitzenverband eingeschaltet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte sich am vergangenen Freitag in einer kontroversen Debatte auf die Grundzüge der Richtlinie geeinigt. Deren endgültige Fassung liegt noch nicht vor. Trotzdem tobt seit dem vergangenen Wochenende ein Streit um die „PPP“ genannte Richtlinie.
Einen „Meilenstein für die Patientensicherheit“, nannte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, jetzt die getroffenen Vereinbarungen. Ab Anfang 2020 müssten die Kliniken ihr Personal aufstocken und erstmals verbindliche personelle Mindestvorgaben einhalten. Das gelte für alle psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen sowie psychosomatischen Krankenhäuser und Abteilungen.
„Erstmals gibt es verbindliche Vorgaben, wieviel Fach- und Pflegepersonal für die psychiatrische und psychosomatische stationäre Versorgung von erkrankten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingesetzt werden muss. Die Vorgaben sind Mindestanforderungen, die dem Schutz von Patienten und Mitarbeitenden dienen“, so Pfeiffer.
Der G-BA habe die Durchschnittswerte der bisher geltenden Psychiatrie-Personalverordnung als Orientierungswert übernommen und zur neuen Mindestanforderung erklärt, die von den Krankenhäusern nicht unterschritten werden dürfe. Viele Krankenhäuser seien nun besonders gefordert und müssten mehr Personal für die Patienten bereitstellen, denn bisher wurden die Personalvorgaben laut Pfeiffer von rund der Hälfte der Krankenhäuser nicht eingehalten.
Positiv sei auch, dass die Nachweispflicht für die Krankenhäuser nun pro Station gelte und nicht mehr für das ganze Krankenhaus. „Die monatliche und stationsweise Dokumentation wird für Transparenz sorgen. Nur so kann nachvollzogen werden, ob das Personal auch wirklich dort eingesetzt wird, wo es hingehört: bei den Patienten auf der Station“, so Pfeiffer.
Im Vorfeld der Verhandlungen im G-BA hatte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes betont, dass es bei der Richtlinie um Untergrenzen gehe und nicht darum, wie viel Personal nötig sei, um eine leitliniengerechte Versorgung zu gewährleisten. „Untergrenzen“ bedeute, dass darunter die Patientensicherheit gefährdet sei, so Pfeiffer.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, hatte am Tag nach der Entscheidung das Votum des G-BA deutlich kritisiert. „Der Beschluss wirft die Psychiatrie um 40 Jahre zurück“, hatte er erklärt. Zusammenfassend lasse sich festhalten: „Mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie, weniger Personal für die psychisch kranken Menschen“, hieß es in einer Mitteilung der DKG.
Kritik kam auch von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Sie sieht den Beschluss als „Affront für alle Betroffenen, Angehörigen und in der Psychiatrie Beschäftigten“ und sieht die Richtlinie als „gescheitert“ an. Aus der Sicht der Gesellschaft drohe nun Personalabbau statt des geforderten besseren Personalschlüssels.
Der G-BA hatte sich gestern bereits gegen die Kritik gewehrt: Mit der neuen Richtlinie schreibe man nicht einfach die alte Psychiatriepersonalverordnung fort, die ein Personalbemessungsinstrument gewesen sei und keine Mindestvorgaben enthalten habe, betonte G-BA-Chef Josef Hecken. © hil/aerzteblatt.de

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