Politik
Krankenhäuser fürchten Einbußen durch Umstellung der Fallpauschalen
Dienstag, 24. September 2019
Berlin – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat davor gewarnt, dass die Krankenhäuser in Deutschland durch die vergangene Gesetzgebung wie auch aktuelle Vorhaben künftig deutliche finanzielle Einbußen haben werden. Dazu zähle vor allem die Neuberechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups (DRG)), die dem Pflegekräftestärkungsgesetz zufolge künftig ohne die Pflegesätze berechnet werden sollen.
Am Freitag soll es ein Spitzengespräch mit dem GKV-Spitzenverband geben, bei dem die neuen DRGs für das Jahr 2020 verabschiedet werden sollen. Allerdings: Durch die Neuberechnungen durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus fehlten den Kliniken künftig 200 Millionen Euro, da diese durch eine Rechenmethodik bei der sogenannten Sachkostenstruktur herausgerechnet wurden.
Dieser Fehlbetrag wurde nach Aussagen der DKG von Wirtschaftsprüfern bereits bestätigt. Auch die Bundesländer hätten sich in einer Entschließung am vergangenen Freitag eindeutig auf die Seite der Kliniken gestellt, berichtete der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum heute vor Journalisten in Berlin. Hier fordert die DKG vom GKV-Spitzenverband, dass dieses Geld weiterhin den Krankenhäusern zur Verfügung zu stellen, sonst könne Ende der Woche keine DRGs für 2020 verabschiedet werden.
Baum forderte den Gesetzgeber auf, im Rahmen des MDK-Reformgesetzes weitere Änderungen für die Klinikfinanzierung einzuführen. Die DKG geht davon aus, dass durch die Änderung der DRGs zwischen 20 und 30 Prozent der Krankenhäuser Erlöseinbußen haben werden. Dies sei vor allem bei den Häusern der Fall, die wegen den fehlenden Pflegekräften besonders viele in Unterstützungspersonal investiert habe.
„Dieses Unterstützungspersonal ist nur mit drei Prozent im Pflegebudget kalkuliert. Die Quote muss mindestens auf fünf Prozent erhöht werden“, so Baum. Krankenhäuser müssen ihre Pflegebudgets künftig mit den Krankenkassen verhandeln.
Kritik am MDK-Gesetz
Weiter sieht die DKG positive wie viele negative Aspekte im MDK-Gesetz: In dem Vorhaben werden neben der Reform des Medizinischen Dienstes auch neue Regelungen für die Krankenhausabrechnungen eingeführt. Es sei zu begrüßen, dass künftig zehn Prozent der Rechnungen geprüft werden sollen, so die DKG.
Viele Konflikte rund um Abrechnungen entstünden, weil es Diskussionen mit den Krankenkassen um die Verweildauer der Patienten in den Häusern gebe. Grenzverweildauern oder fehlende Pflegeplätze für Patienten würden von den Krankenkassen nicht anerkannt, beklagt die DKG.
Deutliche Kritik kommt von der DKG zum Plan, die Krankenhäuser bei zu schlechter Abrechnungsqualität mit Strafzahlungen zu sanktionieren. „Strafgelder gehören zu Straftaten und dafür ist in Deutschland die Staatsanwaltschaft und nicht der MDK zuständig“, so Baum.
Auch das Pflegestellenförderungsprogramm habe bisher keine Wirkung erzielt. Es habe zu weniger zusätzlichen Stellen geführt, da der Arbeitsmarkt leergefegt sei. Zum anderen würden nur zusätzliche Stellen gefördert, nicht aber Nachbesetzungen. Ebenso kritisiert die DKG in diesem Zusammenhang die eingeführten Personaluntergrenzen. „Die Pflegeuntergrenzen werden als massive Bürokratieausweitung und nicht gerechtfertigte Gängelei in den Kliniken wahrgenommen“, heißt es.
Ebenso kritisch werden die Pläne zur Notfallversorgung wahrgenommen. Hier stehe für die DKG im Mittelpunkt, die „absolut unzureichende Vergütung“ in der ambulanten Notfallversorgung zu beenden. „Teil der Miesere ist ja, dass in den Honorarverhandlungen die Ärzte für Notdienste nie so bedacht wurden, wie es eigentlich notwendig wäre.“
Grundsätzlich seien die Krankenhäuser bereits, die Bereitschaftsdienste der niedergelassenen Ärzte örtlich in die Krankenhäuser zu integrieren. „Wir sehen aber keinen Vorteil in der Konzentration der ambulanten Notfallversorgung auf Integrierte Zentren an 700 Krankenhausstandorten“, so Baum.
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Nach seinen Angaben haben derzeit 1.200 der rund 2.000 Krankenhäuser Notfallambulanzen. Es sei „völlig inakzeptabel und weltfremd“, die geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) als eigene Betreibergesellschaft von Krankenhäusern und Kassenärztlichen Vereinigungen zu führen.
„Es steht für Krankenhäuser außer Frage, dass die Bereitschaft der niedergelassenen Ärzte zur Mitwirkung an der ambulanten Notfallbehandlung auch in Zukunft gebraucht wird. Das kann aber das Krankenhaus mit den niedergelassenen Ärzten eigenverantwortlich organisieren“, erklärte Baum.
Kürzlich hatten sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie Bundesärztekammer gegen INZ und damit einen dritten Honorarsektor ausgesprochen und für eine engere Zusammenarbeit zwischen KVen und Krankenhäusern geworben.
Auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sieht Baum den Gesetzgeber am Zug – und auch hier bei der Finanzierung einer neuen IT-Ausstattung für Krankenhäuser. So werde für jedes der 2.000 Häuser in Deutschland rund eine Million Euro benötigt, um die Häuser personell und mit entsprechender Software für IT-Sicherheit auszustatten.
Diese Kosten von insgesamt etwa zwei Milliarden Euro würden aber in den Landesbasisfallwerten kaum berücksichtigt. Daher stellt die DKG die Überlegung in den Raum, entsprechende Gelder aus der gestiegenen Grundlohnsumme von 3,66 Prozent im Jahr 2020 nicht bei den Krankenkassen zu belassen, sondern an die Krankenhäuser für eine bessere IT-Ausstattung zu bekommen. © bee/aerzteblatt.de

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