Politik
Bundestag behandelt fünf wichtige Gesundheitsgesetze
Mittwoch, 25. September 2019
Berlin – Implantateregister, Psychotherapeutenausbildung, Hebammen, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Pflegelöhne: Mit gleich fünf Reformpaketen will sich der Bundestag morgen befassen. Vier davon sollen allerdings erst ab 21.40 Uhr im Plenum diskutiert werden. Drei sollen verabschiedet werden. Dem Vernehmen nach könnten die Novellen teilweise nun zu Protokoll gegeben werden. Ein Überblick.
Für 12.05 Uhr ist zunächst die erste Beratung des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes angesetzt. Weil in Deutschland zehntausende Pflegekräfte fehlen, will die Regierung den Beruf attraktiver machen und dafür auch die Bezahlung verbessern. Das Gesetz unter Federführung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht dafür zwei Wege vor: branchenweite Tarifverträge oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnungen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollen in Verhandlungen klären, welcher Weg beschritten wird.
Um 20.40 Uhr sollen die Parlamentarier über die Hebammenreformgesetz in 2./3. Lesung beraten. Vorgesehen ist, dass es für die Ausbildung künftig ein Studium geben wird. Es soll sechs bis acht Semester dauern und die wissenschaftliche Theorie mit der Praxis verknüpfen, wie es das ebenfalls zur Endabstimmung stehende Gesetz vorsieht. Bislang erfolgt die Ausbildung an Hebammenschulen.
Für das duale Studium sollen zwölf Jahre Schulausbildung erforderlich sein oder aber die abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. Das Studium wird künftig mit einem Bachelor sowie einer staatlichen Prüfung enden. Während der gesamten Ausbildungszeit werden die angehenden Hebammen bezahlt.
Über die Reformpläne streiten Gynäkologen und Hebammen von Beginn an. Während die Hebammen die Pläne begrüßen, sorgen sich die Ärzte um zunehmende Engpässe. Auch heute betonten der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und das German Board and College of Obstetrics and Gynecology (GBCOG), das Gesetz werde die Unterversorgung in der Geburtshilfe verschärfen.
Psychotherapeutenausbildung um 21.55 Uhr terminiert
Die Reform der Psychotherapeutenausbildung steht um 21.55 Uhr ebenfalls abschließend in 2./3. Lesung auf der Agenda und ist bei Ärzten ebenfalls hochumstritten. So hatte zum Beispiel der 122. Deutsche Ärztetag in Münster den Gesetzgeber aufgefordert, die Berufsbezeichnung „Psychologischer Psychotherapeut“ zu verwenden. Psychotherapeuten seien auch Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung. Nur die differenzierten Berufsbezeichnungen verdeutliche Patienten, vor welchem fachlichen Hintergrund psychotherapeutische Leistungen erbracht würden.
Kern des Gesetzes ist die Neuregelung der Therapeutenausbildung. Psychotherapie soll ein eigenes Studienfach an der Universität werden, dessen Studium mit einer psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Für Psychotherapeuten in Ausbildung, die in Vollzeit arbeiten, gilt künftig eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich für die Ausbildungsphase der praktischen Tätigkeit.
Bislang müssen psychologische Psychotherapeuten zunächst ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugendtherapeuten ist es ein Pädagogikstudium. Daran schließt sich dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.
Änderungen am Implantateregister
Das Implantateregister-Errichtungsgesetz beschäftigt die Parlamentarier ab 23.10 Uhr. Mit den Veränderungen sollen Patienten, die sich ein Implantat einsetzen lassen, künftig besser vor mangelhaften Produkten geschützt werden. Das Implantateregister soll Angaben zur Haltbarkeit und Qualität des implantierten Hilfsmittels speichern. Bei Komplikationen oder Rückrufen soll schneller reagiert werden können. Hersteller müssen ihre Produkte in der Datenbank registrieren.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) sieht Nachbesserungsbedarf. Die AWMF empfiehlt, die Bestimmungen für die Rezertifizierung lange am Markt befindlicher Medizinprodukte bezüglich der vorzulegenden klinischen Daten zu modifizieren, da es sonst zu Versorgungslücken kommen könne. Um die Sicherheit der Medizinprodukte überwachen zu können, sollten zudem bestehende Register von Fachgesellschaften in die neuen Register einbezogen werden.
Zusätzlich wird in dem Gesetz eine Reform der Nutzenbewertungsverfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Dabei soll es nicht wie zunächst vorgesehen um eine fachliche Aufsicht des Bundesgesundheitsministerium über das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung gehen.
„Alles, was im Bereich der evidenzbasierten Medizin beschlossen wird, bleibt in den Händen des G-BA“, bestätigte die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karen Maag, heute. Das Gesetz sieht aber vor, dass der G-BA eine Nutzenbewertung künftig in zwei Jahren abschließt. Die drei unparteiischen Mitglieder können in dem Verfahren auch eigene Lösungsvorschläge anbringen. Das Gesetz berät der Bundestag morgen abschließend.
Erste Beratung für MDK-Reform
Die Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ist für 1.25 Uhr in 1. Lesung angesetzt. Der MDK soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden und künftig „Medizinischer Dienst“ (MD) heißen. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst. In die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.
Mit der Novelle soll die Unabhängigkeit der MDK gestärkt werden. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die vielen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen. Der Gesetzentwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.
Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Es sollen auch nicht mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern einzeln überprüft werden, vielmehr wird das Verfahren gebündelt. Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein. Mit der Einführung einer bundesweiten Statistik sollen zudem Abrechnungen und Prüfungen transparenter werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ferner dazu verpflichtet werden, öffentliche Sitzungen live im Internet zu übertragen und in einer Mediathek zu speichern. So sollen die Entscheidungen des G-BA transparenter werden.
Bei der Krankenversicherung der Studenten soll der sogenannte Beendigungstatbestand Abschluss des 14. Fachsemesters gestrichen werden. Schließlich sollen die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern nicht mehr durch Fallpauschalen vergütet, sondern zwischen den Dolmetschern und Kostenträgern abgerechnet werden.
Unions-Gesundheitsexpertin Karin Maag bezeichnete dieses Gesetz als „das unstrittigste Gesetz“, das derzeit beraten werde. Sie wolle auch verhindern, dass in das Gesetz zu viele fachfremde Anträge kommen, erklärte sie. Die parlamentarische Anhörung zum Gesetz findet am 14. Oktober statt. © afp/may/hib/bee/aerzteblatt.de

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