Medizin
Leitlinie empfiehlt weniger Katheter bei älteren Patienten mit Harninkontinenz
Donnerstag, 10. Oktober 2019
Witten – Die Arbeitsgruppe Inkontinenz der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat rund 500 Studien mit Blick auf die Anwendung auf ältere Patienten bewertet. Die Ergebnisse wurden dieses Jahr in einer aktualisierten Leitlinie zu Harninkontinenz veröffentlicht. Änderungen gab es unter anderem bei der Harnblasen-Langzeitdrainage und Anticholinergika, die Kognition und Sturzrisiko beeinflussen können.
„Es ist erstmals definiert, dass ein Blasenkatheter zur Inkontinenzbehandlung erst dann erlaubt ist, wenn alle anderen Therapien nicht anwendbar oder gewünscht sind. Bislang wurden Katheter vorschnell gelegt“, sagt Andreas Wiedemann, Leiter der DGG-Arbeitsgruppe und Chefarzt der Urologischen Klinik am Evangelischen Krankenhaus Witten.
Grundsätzlich sei die Indikation für einen Harnblasenkatheter primär die Blasenentleerungsstörung und nicht die Harninkontinenz, heißt es in der Leitlinie. Nicht angemessen ist demnach eine starre Restharnmenge als alleinige Indikation für eine Katheterableitung.
Erstmals beschreibt die aktualisierte S2e-Leitlinie auch den Unterschied eines transurethralen Blasenkatheters (weniger invasiv) und der suprapubischen Punktion zur Erstanlage eines suprapubischen Blasenfistelkatheters (SBK). Letzterer ist kontraindiziert etwa nach Unterbauchoperationen, bei unklarer Lage der intraperitonealen Organe, bei einem geringen Harnblasenvolumen mit erhöhter Gefahr der Fehlpunktion, bei Harnblasentumoren und bei Aszites.
Ein transurethraler Katheter ist hingegen auch unter der Einnahme von Blutgerinnungshemmern möglich. Ärzte sollten jedoch bedenken, dass dieser Vorteil bei männlichen Patienten mit dem Risiko einer Fülle von harnröhrenassoziierten Komplikationen wie der Prostatitis, der Epididymitis oder dem Harnröhrenabszess einhergehen könne, warnen die Autoren der Leitlinie.
Nicht alle Anticholinergika eignen sich bei geriatrischen Patienten
Bereits 2016 hatten Experten die Leitlinie aktualisiert und darauf hingewiesen, dass manche Anticholinergika die Kognition und das Sturzrisiko erhöhen können. Diese tertiären und quartären Amine reduzieren die Detrusorkontraktilität, so dass es zu einer messbaren Abnahme des maximalen Detrusordrucks kommt und die funktionelle Blasenkapazität zunimmt.
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Besonders bei geriatrischen Patienten gibt es aber auch Nebenwirkungen, vor allem bei lipophilen Anticholinergika, die die Blut-Hirn-Schranke in das zentrale Nervensystem (ZNS) durchqueren. In einer Reihe von Fallberichten findet man Beschreibungen von deliranten Zuständen, Halluzinationen, Gedächtnisverlust und parkinsonoide Symptome bei den tertiären Aminen Tolterodin und Oxybutynin. Hinweise auf eine derartige Gefährdung liefern auch EEG-Untersuchungen und Schlaf-Labor-Tests. „Von ZNS-gängigen tertiären Aminen raten wir bei geriatrischen Patienten daher dringend ab, allen voran Oxybutynin“, sagt Wiedemann.
Diese Änderungen müssten jetzt nicht nur von Urologen und Geriatern umgesetzt werden, betont der federführende Autor der Leitlinie. „Auch Internisten und Allgemeinmedizinern sind dazu aufgefordert, sich mit den speziellen Bedürfnissen geriatrischer Patienten mit Blasenentleerungsstörung und Harninkontinenz auseinanderzusetzen.“ © gie/aerzteblatt.de
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