NewsPolitikSchwanger­schafts­­­abbrüche: Bund will Kosten für Informationsliste tragen
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Schwanger­schafts­­­abbrüche: Bund will Kosten für Informationsliste tragen

Mittwoch, 25. September 2019

/dpa

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) soll nicht auf den Kosten für die Erstellung und Pfle­ge der Informationsliste mit Kontakten zu Ärzten und Einrichtungen, die Schwanger­schafts­­abbrüche vornehmen, sitzen bleiben. Ein Änderungsantrag für das MDK-Reform­gesetz, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, sieht eine Kostenerstattung für die BÄK vor.

Dem Antrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD zufolge soll der Bund die Kosten über­nehmen. Dafür soll das Schwangerschaftskonfliktgesetz ergänzt werden. Bisher war nicht klar vorgegeben, wer die Kosten zu tragen hat. „Zur Klarstellung wird gesetzlich ge­regelt, dass der Bund der Bundesärztekammer die ihr durch die Übertragung dieser Auf­ga­ben entstehenden Aufwendungen erstattet“, heißt es nun in der Begründung zum Antrag.

Mit dem am 29. März 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch wurde das Schwangerschaftskonfliktgesetz in § 13 ergänzt. So soll die BÄK eine Liste der Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen führen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches durchführen.

Diese Liste kann auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durch­füh­rung eines Schwangerschaftsabbruchs enthalten, soweit der BÄK diese mitgeteilt werden. Das ist den einzelnen Ärzten und Einrichtungen nicht erlaubt. Mit der Liste will es der Ge­­setzgeber ermöglichen, dass Ärzte, Krankenhäuser und Ein­richtungen über Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch informieren können, ohne Gefahr zu laufen, gegen straf­rechtliche Vorgaben zu verstoßen.

Anfang September hatte die BÄK die Liste erstmals aktualisiert. Gut fünf Wochen nach dem Start des Registrierungsverfahrens gab es 215 Einträge aus allen Bundesländern. Darunter befinden sich neben ambulanten Einrichtungen auch Krankenhäuser, die ent­sprechen­de Eingriffe vornehmen. Zahlreiche weitere Anträge auf einen Eintrag in die Liste durchliefen derzeit das Verifizierungsverfahren und würden in der nächsten Aktua­lisierungsrunde ergänzt, hieß es von der BÄK.

Beim ersten Aufschlag der Liste hatte es Kritik gegeben, weil lediglich rund 90 Ärzte auf­geführt waren. Die meisten ka­men damals aus Berlin und Hamburg. Dort gab es bereits ähnliche Listen. Für die neue Liste gilt, dass die Aufnahme Ärzten und Einrichtungen frei­gestellt ist. Ein Eintrag kann auf der Internetseite der BÄK beantragt werden. Die Regis­trie­­rung nimmt etwa drei Minuten in Anspruch. Ein mehrstu­fi­ger Verifizierungsprozess soll die Sicherheit und Korrektheit der Angaben gewährleisten.

Um den Aufbau der Liste weiter zu beschleunigen, informiert die BÄK kontinuierlich über die Liste und das Anmeldeprozedere. Abgerufen werden kann die Liste auf der Internet­seite der Bundes­ärzte­kammer. Dort findet sich auch eine Suchfunktion nach Postleit­zah­len und Orten. Die Liste wird außerdem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf­klärung (BZgA) veröffentlicht.

Aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hieß es Anfang September, man be­grüße den Fort­schritt bei der Erstellung der Informationsliste. „Wir bauen darauf, dass die Bundesärzte­kammer künf­tig noch mehr Ärzte dafür gewinnen kann“, sagte ein BMG-Spre­cher dem Deutsch­en Ärzteblatt. © may/aerzteblatt.de

LNS
VG WortLNS LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Archiv

    NEWSLETTER