Politik
Implantate, Hebammen- und Psychotherapeutenausbildung: Spahn verteidigt Reformpläne
Donnerstag, 26. September 2019
Berlin – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat heute Mittag – Stunden bevor die Reformen für ein Implantateregister, die Psychotherapeuten- und Hebammenausbildung im Bundestag verabschiedet werden sollen – erneut seine Pläne erläutert.
„Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit“, sagte der Minister. Patienten sollten sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügten und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert würden.
Zudem sorge man dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien erhielten. Dafür sollen die Fristvorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verschärft und von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. „Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit“, sagte Spahn.
Weiteren Plänen Spahns – vor allem die Fachaufsicht über den G-BA durch das Ministerium – wollen die Parlamentarier aber voraussichtlich nicht zustimmen, wie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit zeigt. Dafür gab es heute schon vor der 2./ 3. Lesung erleichternde Worte vom G-BA-Chef Josef Hecken. Er sei „dankbar, dass die Mitglieder des Deutschen Bundestages die vom Gesundheitsministerium geplante Einführung einer faktischen Fachaufsicht aller Voraussicht nach nicht mittragen werden“, sagte er.
Kernstück des Gesetzes ist das Implantateregister, das beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet wird. Auch nach der geplanten Fusion des DIMDI mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) soll die Unabhängigkeit der Registerstelle in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sichergestellt werden.
Um die Aussagefähigkeit des Registers zu gewährleisten, ist die Meldung an das Register für Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherung und Patienten verpflichtend. Auch die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers zu registrieren.
Bei Meldeverstößen der implantierenden Einrichtung oder der Verwendung von nicht in der Produktdatenbank registrierten Implantaten ist ein Vergütungsausschluss vorgesehen. Ein Nachholen der Meldung sowie der Produktregistrierung ist innerhalb von sechs Monaten möglich. Der Aufwand, der den Gesundheitseinrichtungen durch die verpflichtende Meldung an das Register zusätzlich entsteht, wird erstattet.
Der tatsächliche Beginn der Meldepflicht hängt dem Ministerium zufolge allerdings für die einzelnen Implantattypen jeweils von dem Vorliegen aller technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme der Meldung durch das Register ab. Das soll in einer Rechtsverordnung konkretisiert werden. „Voraussichtlich werden Hüftgelenk- und Knieendoprothesen sowie Brustimplantate ab Mitte 2021 als erste Implantate erfasst werden können“, so das BMG. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Hebammenausbildung moderner und attraktiver
Das zweite Gesetz, das vom Parlament heute Abend abgesegnet werden soll, ist die Reform der Hebammenausbildung. Das duale Studium soll ein wissenschaftliches Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Mit der Ausbildungsreform soll zugleich die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union fristgemäß umgesetzt werden.
„Wir machen die Hebammenausbildung moderner und attraktiver“, sagte Spahn. Mit der neuen Ausbildung würden sich mehr junge Menschen für diesen „schönen Beruf“ begeistern. Künftig würden sie in einem dualen Studium auf die wachsenden Anforderungen in der Geburtshilfe vorbereitet – Praxis und Theorie werden dabei gleichermaßen vermittelt.
Vorgesehen ist, dass das duale Hebammenstudium mindestens sechs und höchstens acht Semester dauert. Es schließt mit einem Bachelor und einer staatlichen Prüfung ab. Der Abschluss ist Voraussetzung, um die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen zu dürfen. Das Studium soll einen hohen Praxisanteil haben. Praxiseinsätze finden dem Gesetz zufolge im Krankenhaus und im ambulanten Bereich (zum Beispiel bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus) statt.
Die Mindestgesamtstudienzeit beträgt 4.600 Stunden. Davon sollen jeweils mindestens 2.200 Stunden auf den berufspraktischen Teil und auf die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen entfallen. Vorgesehen ist eine Vergütung während der gesamten Dauer des Studiums. Zugangsvoraussetzung ist grundsätzlich eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.
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Zudem wird geregelt, dass die Kranken- und Pflegekassen künftig die Reisekosten für pflegebedürftige Menschen übernehmen, wenn sie den pflegenden Angehörigen zu einer stationären medizinischen Rehabilitation begleiten. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es soll Anfang Januar 2020 in Kraft treten.
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Künftig soll ein Universitätsstudium der Psychotherapie möglich sein.Die Approbation zum Psychotherapeuten soll im Anschluss an ein fünfjähriges Universitätsstudium erteilt werden. Geplant ist, dass der neue Studiengang zum Wintersemester 2020 erstmals angeboten wird.
„Wir sorgen für eine moderne und attraktive Psychotherapeutenausbildung. Das ist gut – für Therapeuten und Patienten gleichermaßen“, sagte Spahn. Zudem schaffe man ein maßgeschneidertes Behandlungsangebot für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Sie sollten künftig schneller und besser versorgt werden, so der Minister. Die Bundesärztekammer (BÄK) sieht das anders und übte heute nochmals deutliche Kritik.
Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Regelungen zur neuen Psychotherapeutenausbildung, einschließlich der begleitenden Regelungen im SGB V, sollen am 1. September 2020 in Kraft treten. Weitere Vorschriften, wie zum Beispiel die Ermächtigungsgrundlage für die noch zu entwickelnde Approbationsordnung, treten teilweise vorzeitig am Tag nach Verkündung oder zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Vorgesehen ist mit der Novelle dem Ministerium zufolge zudem ein neues Versorgungsangebot für psychisch schwerkranke Menschen. Dazu sollen sich die an der Versorgung mitwirkenden Berufsgruppen, wie etwa Psychotherapeuten, Psychiater oder Hausärzte sowie weitere erforderliche Versorgungsbereiche, wie Soziotherapie, Ergotherapie oder häusliche Krankenpflege, miteinander vernetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll die Einzelheiten in einer eigenständigen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2020 festlegen. © may/aerzteblatt.de

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