Ärzteschaft
Notfallversorgung: „Das müssen wir in den Griff kriegen“
Freitag, 27. September 2019
Berlin – Das Hauptproblem der Notfallversorgung in Deutschland stellen aus Sicht von Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die vielen verschiedenen Anlaufstellen dar, die die Patienten ungesteuert aufsuchen können.
„Das müssen wir in den Griff kriegen“, sagte er jetzt in einem Video-Interview mit KV-on. Hofmeister zufolge wenden sich jedes Jahr rund zehn Millionen Menschen an den ärztlichen Bereitschaftsdienst, weitere rund zehn Millionen suchten eine Notfallambulanz am Krankenhaus auf. Fast genauso so viele gingen direkt in eine Arztpraxis.
Entgegen der öffentlichen Diskussion hätten allerdings die Klinikambulanzen in den vergangenen drei Jahren einen Rückgang von mehr als 200.000 Patienten zu verzeichnen, während die Zahl im ärztlichen Bereitschaftsdienst um mehr als 360.000 gestiegen sei, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
Für Hofmeister ist das ein Beleg, dass das ambulante Angebot immer mehr wahrgenommen wird. Das geschehe auch, weil die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) seit Jahren das Angebot ausbauten – unter anderem durch die Bildung von neuen Bereitschaftspraxen.
Auch die im August gestartete Kampagne zur Bekanntmachung der Rufnummer 116117 trage dazu bei. „Die Frage ist, wie kriegen wir es gesteuert und wie kriegen wir das Angebot so vermittelt, dass Patientinnen und Patienten zur richtigen Zeit das richtige Angebot in Anspruch nehmen“, führte Hofmeister weiter aus.
Hierzu hätten KBV und KVen mit dem Ausbau der 116117 bereits das Wichtigste eingeleitet. Ab Januar könnte dort jeder Bürger rund um die Uhr anrufen und eine erste Einschätzung erhalten, wie dringlich das medizinische Problem ist und auf welcher Versorgungsebene es angegangen werden muss.
Im Grundsatz seien alle wichtigen Reformschritte längst eingeleitet. In dem vom Gesetzgeber geplanten Notfallreformgesetz müssten aus Sicht der KBV jedoch „noch einige Dinge nachgeschärft“ werden. Dabei gehe es um keine „ganz großen Reformen“, sondern um Nachbesserungen im Bereich der Notfall- und Akutversorgung, sagte Hofmeister.
Natürlich müsse auch über die Finanzierung gesprochen werden, fügte er hinzu. Derzeit würden dreistellige Millionenbeträge von den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten in diesen Bereitschaftsdienst investiert – zulasten der übrigen Versorgung. Zu dem vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Notfallreformgesetz liegt seit Mitte Juli ein Diskussionsentwurf vor. Noch für den Herbst wird ein erster Gesetzentwurf erwartet. © may/EB/aerzteblatt.de

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