Ärzteschaft
Landesärztekammer Thüringen für neuen Ansatz bei der Krankenhausplanung
Freitag, 27. September 2019
Jena – Die Landesärztekammer Thüringen hat eine zuverlässige, gutachterbasierte Krankenhausplanung gefordert, die sich an der demografischen Entwicklung und der Erkrankungshäufigkeit in Thüringen orientiert. Vorausgegangen war eine intensive Debatte zur Krankenhausplanung auf der letzten Kammertagung mit Vertretern vom Ministerium, der Landeskrankenhausgesellschaft, dem Verband Leitender Krankenhausärzte und Krankenkassen.
Aus Sicht der Landesärztekammer besitzt Thüringen eine der größten Krankenhausdichten in Deutschland, bei der jeder Träger in der Vergangenheit bemüht war, isoliert sein Krankenhaus weiterzuentwickeln.
Insbesondere von den Krankenkassen gut finanzierte spezialisierte ärztliche Leistungen standen dabei im Blickfeld und haben damit in Thüringen nicht nur für einen Wettbewerb um spezialisierte Ärzte, sondern auch für personelle Engpässe in den Kliniken gesorgt.
„Mit dieser schwierigen Situation sind die Kollegen tagtäglich konfrontiert, das kann so nicht weitergehen. Wir müssen dringend umsteuern“, erklärte Ellen Lundershausen, Präsidentin der Landesärztekammer Thüringen.
Im Kern fordert die Landesärztekammer eine Krankenhausplanung, die auf der Basis einer gutachterlichen Analyse eine Weiterentwicklung der Abteilungen für Thüringen für die Zukunft aufzeigt.
Mit dem Krankenhausplan sollte die Thüringer Landesregierung den Thüringer Patienten aber auch den Trägern der Krankenhäuser zukunftssicher eine stationäre Versorgung zur Verfügung stellen, die sich an der demografischen Weiterentwicklung und der Morbidität der Thüringer orientiert.
Der Landesärztekammer zufolge müsse es Vorgaben geben, wo und wie viele Maximalversorger benötigt werden, wo eine Grundversorgung mit Krankenhäusern erforderlich ist und wo Anlaufstellen für die notärztliche Versorgung ausreichen. In diesem Zusammenhang forderte Lundershausen „mehr Mut zum Beginn einer entsprechenden Debatte und in einem ersten Schritt die Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens“. © hil/sb/aerzteblatt.de

Nachrichten zum Thema


Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.