Vermischtes
Geschlossene Apotheken dürfen weiter Pflegeheime beliefern
Montag, 30. September 2019
Köln – Die drei Kölner Apotheken, die nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch ein vergiftetes Glukosearzneimittel vorsorglich geschlossen wurden, dürfen weiterhin Pflegeheime beliefern.
Die Medikamente würden jedoch von einem externen Unternehmen geliefert und in den Apotheken nur umverpackt, erklärte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Außerdem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden.
Grund dafür, dass die eigentlich geschlossenen Apotheken diese Aufgabe weiter ausführen dürfen, sind Versorgungsverträge, die Apotheken mit Pflegeheimen abschließen. Diese sind nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar, da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten – und dafür bräuchte es die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen.
Die eingesetzte Mordkommission ist unterdessen weiter damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen. Am Wochenende war weiterhin unklar, ob es sich bei dem vergifteten Arzneimittel aus einer Kölner Apotheke um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte.
Die 28-Jährige und ihr Säugling starben vor rund eineinhalb Wochen, einige Tage später informierten die Behörden die Öffentlichkeit und schlossen vorsorglich drei Apotheken des Verbundes. © dpa/aerzteblatt.de

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