Ärzteschaft
Kritik an langen Genehmigungsverfahren für innovative Diabetestechnologien
Montag, 7. Oktober 2019
Berlin – Die Krankenkassen sollten innovative Technologien zur Diabetestherapie rascher bewilligen. Das fordert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG). Insbesondere geht es ihr dabei um Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) wie Glukosesensoren, die Patienten zur Blutzuckerbestimmung am Arm oder Bauch platzieren, sowie um Insulinpumpen.
„Diese Technologien haben dazu beigetragen, die Therapie zu verbessern und Komplikationen – wie schwere Unterzuckerungen – zu reduzieren“, hieß es aus der DDG. Immer mehr Menschen mit Diabetes Typ 1 nutzten zum Beispiel eine Insulinpumpe. Insbesondere bei Kindern unter 15 Jahren sei sie inzwischen eine Standardtherapie. „Auch CGM-Systeme haben eine breite Akzeptanz gefunden“, hieß es aus der Fachgesellschaft.
Laut einer in diesem September in der Fachzeitschrift Diabetes Care erschienenen Studie (DOI 10.2337/dc19-0345) nutzten im Jahr 1995 rund ein Prozent der Patienten mit Diabetes Typ 1 eine Insulinpumpe – heute sind es über die Hälfte aller Patienten. „Die deutlichste Zunahme ist bei Kleinkindern unter sechs Jahren zu verzeichnen: Über 90 Prozent dieser Altersgruppe erhalten heute eine Insulinpumpentherapie“, erläutert der DDG-Vizepräsident Andreas Neu.
Eine vergleichbare Entwicklung gibt es laut der Studie bei den CGM-Systemen. Hierbei befindet sich ein Sensor mit einer winzigen Elektrode im Unterhautfettgewebe, der regelmäßig den Glukosewert ermittelt. „Besonders bei Kleinkindern unter sechs Jahren wird der Glukosesensor immer häufiger eingesetzt“, erläutert die Studienautorin Louisa van Boom, Oberärztin am Clementine Kinderhospital Frankfurt.
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Therapieerfolg und Sicherheit haben laut der Beobachtungsstudie an 96.547 Patienten mit Diabetes Typ 1 über einen Zeitraum von 1995 bis 2017 zugenommen: „Wir konnten aufzeigen, dass sich der HbA1c-Wert bei Pumpenträgern gegenüber Patienten mit Pen-Therapie verbessert hat“, so van den Boom. Zudem habe sich die Anzahl der Patienten mit schweren Unterzuckerungen und Koma durch die neuen Technologien deutlich verringert.
„Doch die CGM-Systeme werden Patienten meist nur nach einem langen Genehmigungsverfahren unter zusätzlicher Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zugesprochen“, kritisiert Thomas Kapellen, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Diabetologie der DDG.
Dies sei unnötig, da die Leitlinien der DDG, der ergänzende Begutachtungsleitfaden zur Bewilligung einer Insulinpumpe des MDK sowie ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses eindeutig für eine Erstattung sprächen. „Eine verzögerte Bewilligung der kontinuierlichen Glukosemessung belastet die betroffenen Familien nur unnötig“, erklärte Neu. © hil/aerzteblatt.de

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