Politik
Bundestag muss sich mit Rauchverbot in Autos im Beisein von Kindern und Schwangeren beschäftigen
Freitag, 11. Oktober 2019
Berlin – Der Bundestag muss sich mit der Forderung nach einem Rauchverbot in Autos mit Kindern und Schwangeren beschäftigen. Der Bundesrat beschloss heute, einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einzubringen. Weltweit würden jährlich 166.000 Kinder an den Folgen des Passivrauchens sterben, heißt es in der Begründung des Gesetzesentwurfs.
Gerade in Fahrzeugkabinen seien Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt: Nach Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums sei derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Die Länder wollen eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes, die das Rauchen in Autos verbietet, wenn Kinder oder Schwangere darin sitzen. Verstöße sollen mit 500 bis 3.000 Euro geahndet werden.
„Die Gesundheit der Kinder muss Vorfahrt vor den Interessen rauchender Erwachsener haben. In einem verrauchten Auto sind fünfmal so viele Schadstoffe in der Luft wie in einer verrauchten Bar“, sagte Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister in Nordrhein-Westfalen (NRW). Das Bundesland hatte die erneute Initiative angeschoben.
Kinder und Jugendliche seien durch Passivrauchen besonders gefährdet – und in geschlossenen Autos sei die Belastung mit Tabakrauch besonders hoch, betonte Baden-Württembergs Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) in der Länderkammer. Ungeborene und Kleinkinder benötigten einen besonderen Schutz, weil sie sich dem Rauch in der Regel nicht selbstständig entziehen könnten.
Der Deutsche Ärztetag, die Bundesärztekammer, Kinder- und Jugendärzte sowie der Berufsverband der Frauenärzte hatten sich bereits mehrfach für ein Rauchverbot in Autos ausgesprochen, in denen Schwangere und Minderjährige mitfahren.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung heute auch auf, den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat in Privatgärten sowie öffentlichen Einrichtungen wie Kitas und Parkanlagen rasch zu verbieten.
Außerdem soll die Regierung den bis 2023 angekündigten schrittweisen Totalverzicht auf Glyphosat regeln, heißt es in einer Entschließung. Deutlich eingeschränkt werden müsse die Anwendung des umstrittenen Herbizids schon vor 2023. © dpa/afp/may/aerzteblatt.de

Auf so ein Gesetz warte man schon Jahrzehnte, zudem muss auch über weitere Settings gesprochen werden

Gesetz Rauchen im Auto

Es ist schlimm
Außerdem gibt es für das Rauchen im Auto im Beisein von Kindern keine Rechtfertigung. Beim Fahren ist Rauchen genau so gefährlich wie telefonieren, und bei stehendem Auto kann der Raucher sich neben das Auto stellen.

... Plausibilität?
Es ist völlig unstrittig, dass beim AKTIVEN Zigarettenrauchen bspw. das Risiko für Lungenkrebs um ca. den Faktor 10-20 erhöht ist.
In epidemiologischer Hinsicht gilt aber doch, dass „relative Risiken unter 2,0“ durch klinische Studien zu untermauern sind, um Kausalität annehmen zu können: welche (zB mittels Zufall randomisierten, kontrollierten) Studien gibt es also, die bspw. das Argument potenziellen „cherry-pickings“ widerlegen?
Wie läßt sich widerlegen, bei der Angabe der „166.000 durch Passivrauch getöteten Kinder“ könne es sich möglicherweise um Berechnungen handeln, die – möglicherweise ähnlich den wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen der „HOMÖOPATHIE“ – grundlegende Prinzipien der Toxikologie bzw. Pharmakologie vernachlässigen?
Hierzu ein Zitat aus dem “Lehrbuch der Toxikolgie" (Marquardt & Schäfer; S. 1223, 2. Auflage, 2004): »Es mag ein Dosisbereich existieren, in dem ein bestimmtes Agens eine giftige Wirkung entfaltet. Es gibt immer auch Expositionsbereiche eines Agens, die keine unerwünschten Wirkungen auslösen.«
Dieses bis heute nach bestem hiesigen Wissen unwiderlegte Grundprinzip widerspricht aber der Annahme, man könne irgendeine Substanz beliebig verdünnen (oder sogar „potenzieren“), und immer noch ERNSTHAFT irgendeine pharmakologische oder toxische Wirkung erwarten.
Der NACHWEIS des Gegenteils wäre in aller Form NOBELPREISWÜRDIG.
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Der Unterzeichner stellt ausdrücklich klar, dass a) kein Interessenkonflikt besteht, und b) auch für ihn der Schutz menschlichen Lebens unverhandelbar ist.
MfkG Dr. A. Schnitzler, FAfIM, Lüneburg

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