NewsPolitikStreit um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...

Politik

Streit um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Freitag, 11. Oktober 2019

/Konstanze Gruber, stockadobecom

Berlin – Der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Einsatzgebiet von Notfallsani­tätern. Die Länderkammer sprach sich heute daür aus, dass rechtliche Klarheit geschaffen werden muss, wenn Notfallsanitäter im Einsatz lebensrettende Maßnahmen durchführen. Die Länder beschlossen heute, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Darin schlagen sie eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, solange noch kein Arzt anwesend ist. Wegen des Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maß­nahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich strafbar zu machen.

Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter aus Sicht der Länder jedoch über die Kompetenz, in entsprechenden Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Ge­sichtspunkten seien diese dazu verpflichtet. Diesen Widerspruch wolle der Bundesrat mit seiner Initia­tive auflösen und Rechtssicherheit schaffen.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesre­gierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundes­rates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Kritik von Unfallmedizinern

Kritik kam heute von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Be­rufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Un­fallchirurgie (BVOU).

„Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von inva­siven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus“, sagte DGU-Generalsekretär und stellver­tretender DGOU-Generalsekretär Dietmar Pennig.

Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation werde „zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt“. Die Be­deutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter bejahnten die Fachgesellschaften und Be­rufsverbände zwar ausdrücklich. Sie sorgen sich aber darum, dass eine Substitution ärztlicher Leistung im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen führt.

„Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notauf­nah­men der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, so Pennig.

2013 hatte der Bundestag ein neues Notfallsanitätergesetz beschlossen. Der bis­heri­ge Beruf des Rettungsassistenten wurde damit in die Berufsbezeichnung „Notfallsani­täter“ überführt. Die Ausbildung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem wur­den dem Notfallsanitäter weitere Aufgaben übertragen.

Bundes­ärzte­kammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten bereits damals die Über­nah­me heil­kund­licher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter kritisiert. Für Kritik von Ärzten hatte damals vor allem gesorgt, dass Notfallsanitäter in der Erst­versorgung „in besonderen Fällen“ seit den Änderungen auch invasive Maßnah­men durchführen dürfen.

„Eine solche Situation ist gegeben, wenn das Leben des Patien­ten in Gefahr ist oder es wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen gilt, die durch Ver­zögerungen von Hilfeleistun­gen drohen“, heißt es in der Begründung des Gesetzes­textes. „Es muss sich um eine kon­krete Gefähr­dungssituation handeln, die insbeson­dere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“

In diesem Fall diene die Übernahme von Tätigkeiten, die normalerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Pa­tienten als besonders hohem Schutzgut. „Die Übernahme heilkundlicher Tätig­keiten ist zeitlich befristet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer notärztli­chen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“

Ruf nach Versicherung

Im März dieses Jahres hatten Notfallsanitäter und Deutsches Rotes Kreuz darauf hinge­wie­sen, dass die Abgren­zung für das Handeln des Notfallsanitäters im Einsatz problema­tisch ist. Je nach Fall und Einschätzung seien Notfallsanitäter demzufolge nicht über eine Versi­che­­rung abge­sichert und müssten im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften. Han­delten sie hingegen im Einsatz nicht, könnten sie auch wegen unterlassener Hilfe­leis­tung angeklagt werden. © may/EB/aerzteblatt.de

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.
Avatar #851071
Beichtvater
am Freitag, 27. November 2020, 07:04

Notfallsanitäter brauchen (qualifizierte) Notärzte

Ich bin in knapp 200 Tagen Notfallsanitäter, stehe dann mit einem Fuß im Gefängnis, da ich Maßnahmen tun muss (unterlassene Hilfeleistung, begehen durch unterlassen), die ich gelernt habe und sicher anwenden kann. Ich kann jedoch rechtlich belangt werden. Strafrechtlich kommt man meistens über den Rechtfertigenden Notstand (§34 StGB, Rechtsgüterabwägung) aus der Bredouille. Haftung und Schadenersatz nach BGB lassen sich ebenso wie Arbeitsrechtliche Konsequenzen nicht immer vermeiden. Ich fahre in einem Gebiet, in dem ich mir immer mal wieder gerne einen Notarzt wünsche. Nicht zur Analgesie bei Lumbago oder Apoplex im Lysefenster, sondern zum Polytraumatisierten Patienten (z.B. Intubationsnarkose). In meinem Gebiet fahren leider meist Hausärzte auf dem NEF, auch die Ärzte, die von unserem sehr kleinen Grund und Regelversorger kommen sind meist Notfallmedizinisch keine große Hilfe. Wenn es rund geht wünsche ich mir einen Notfallmediziner, am liebsten einen Anästhesisten, der nicht einfach nur sagt: "Fahren wir." Im Krankenhaus schämt man sich dann, dass man einen Minderversorgten Patienten abgeben muss, da der Arzt sich weigerte auf weitere Vorschläge einzugehen, wenn er selbst schon keine Ideen zur Versorgung hat. Ich könnte jetzt noch unzählige Fälle aufzählen, das ist jedoch nicht zielführend. Das die Kritik von Chirurgen und Orthopäden kommt ist auch klar Fragwürdig, da diese sich nach meinen Erfahrungen oft nicht das am meisten nötige, vor allem internistische und anästhesiologische Notfallmedizinische Wissen aneignen.
Avatar #789593
JJJ66
am Sonntag, 13. Oktober 2019, 08:52

Notfallsanitäter

Nichtakademisches invasive Handeln am Patienten incl. Opiatgaben etc. ist in sehr vielen Ländern üblich. Und das medizinische Ergebnis ist nur von der Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung abhängig und eben NICHT von der Frage ob ein Arzt anwesend ist. Die Inhalte der Ausbildung zum Notfallsanitäter sind extrem anspruchsvoll. Wer im Rettungsdienst heutzutage auf die stete Anwesenheit des Notarztes besteht, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Bei einem akuten Schlaganfall ohne Co-Morbidität ist es z.B. nachweislich zum Schaden des Patienten, wenn auf das Eintreffen des Notarztes gewartet wird. Allein die korrekte Abarbeitung der jeweiligen Empfehlungen und Behandlungsrichlinien (ERC, ärztl. Fachgesellschaften, etc.) hilft dem Patienten weiter.
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.

Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jede x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass allein eine gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!
Avatar #789593
JJJ66
am Sonntag, 13. Oktober 2019, 08:48

Notfallsanitäter

Nichtakademisches invasive Handeln am Patienten incl. Opiatgaben etc. ist in sehr vielen Ländern üblich. Und das medizinische Ergebnis ist nur von der Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung abhängig und eben NICHT von der Frage ob ein Arzt anwesend ist. Die Inhalte der Ausbildung zum Notfallsanitäter sind extrem anspruchsvoll. Wer im Rettungsdienst heutzutage auf die stete Anwesenheit des Notarztes besteht, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Bei einem akuten Schlaganfall ohne Co-Morbidität ist es z.B. nachweislich zum Schaden des Patienten, wenn auf das Eintreffen des Notarztes gewartet wird. Allein die korrekte Abarbeitung der jeweiligen Empfehlungen und Behandlungsrichlinien (ERC, ärztl. Fachgesellschaften, etc.) hilft dem Patienten weiter.
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.
Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jeden x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass einen gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!
Avatar #789593
JJJ66
am Sonntag, 13. Oktober 2019, 08:47

Notfallsanitäter

Nichtakademisches invasive Handeln am Patienten incl. Opiatgaben etc. ist in sehr vielen Ländern üblich. Und das medizinische Ergebnis ist nur von der Qualität der notfallmedizinischen Ausbildung abhängig und eben NICHT von der Frage ob ein Arzt anwesend ist. Die Inhalte der Ausbildung zum Notfallsanitäter sind extrem anspruchsvoll. Wer im Rettungsdienst heutzutage auf die stete Anwesenheit des Notarztes besteht, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Bei einem akuten Schlaganfall ohne Co-Morbidität ist es z.B. nachweislich zum Schaden des Patienten, wenn auf das Eintreffen des Notarztes gewartet wird. Allein die korrekte Abarbeitung der jeweiligen Empfehlungen und Behandlungsrichlinien (ERC, ärztl. Fachgesellschaften, etc.) hilft dem Patienten weiter.
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.
Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jeden x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass einen gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!
LNS
LNS

Fachgebiet

Stellenangebote

    Weitere...

    Aktuelle Kommentare

    Archiv

    NEWSLETTER