Politik
Streit um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
Freitag, 11. Oktober 2019
Berlin – Der Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf beim Einsatzgebiet von Notfallsanitätern. Die Länderkammer sprach sich heute daür aus, dass rechtliche Klarheit geschaffen werden muss, wenn Notfallsanitäter im Einsatz lebensrettende Maßnahmen durchführen. Die Länder beschlossen heute, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Darin schlagen sie eine Änderung des Notfallsanitätergesetzes vor, die es Einsatzkräften erlaubt, mit invasiven Maßnahmen das Leben eines Menschen zu retten, solange noch kein Arzt anwesend ist. Wegen des Heilkundevorbehalts dürfen bislang nur Ärzte solche lebensrettenden Maßnahmen vornehmen. Leisten Notfallsanitäter entsprechende Hilfe, riskieren sie, sich strafbar zu machen.
Aufgrund ihrer Ausbildung verfügen Notfallsanitäter aus Sicht der Länder jedoch über die Kompetenz, in entsprechenden Notlagen schnell zu helfen. Unter strafrechtlichen Gesichtspunkten seien diese dazu verpflichtet. Diesen Widerspruch wolle der Bundesrat mit seiner Initiative auflösen und Rechtssicherheit schaffen.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Kritik von Unfallmedizinern
Kritik kam heute von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), dem Berufsverband Deutscher Chirurgen (BDC) und dem Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
„Wir sprechen uns gegen die eigenständige Durchführung von invasiven Maßnahmen durch Notfallsanitäter aus“, sagte DGU-Generalsekretär und stellvertretender DGOU-Generalsekretär Dietmar Pennig.
Eine Substitution ärztlicher Leistung gerade im Kontext einer Notfallsituation werde „zum Wohle und zum Schutz der erkrankten und verletzten Patienten abgelehnt“. Die Bedeutung gut ausgebildeter Notfallsanitäter bejahnten die Fachgesellschaften und Berufsverbände zwar ausdrücklich. Sie sorgen sich aber darum, dass eine Substitution ärztlicher Leistung im Schadensfall zur Frage der Übernahme juristischer Konsequenzen führt.
„Im Rahmen der Daseinsvorsorge kann vom Staat erwartet werden, eine ausreichende Struktur in der Notfallversorgung mit Notärzten, Notdienst tuenden Ärzten und Notaufnahmen der Krankenhäuser zu schaffen und zu unterhalten. Dies muss unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen bereitgestellt werden“, so Pennig.
2013 hatte der Bundestag ein neues Notfallsanitätergesetz beschlossen. Der bisherige Beruf des Rettungsassistenten wurde damit in die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ überführt. Die Ausbildung wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Zudem wurden dem Notfallsanitäter weitere Aufgaben übertragen.
Bundesärztekammer (BÄK) und andere Ärzteverbände hatten bereits damals die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter kritisiert. Für Kritik von Ärzten hatte damals vor allem gesorgt, dass Notfallsanitäter in der Erstversorgung „in besonderen Fällen“ seit den Änderungen auch invasive Maßnahmen durchführen dürfen.
„Eine solche Situation ist gegeben, wenn das Leben des Patienten in Gefahr ist oder es wesentlichen Folgeschäden vorzubeugen gilt, die durch Verzögerungen von Hilfeleistungen drohen“, heißt es in der Begründung des Gesetzestextes. „Es muss sich um eine konkrete Gefährdungssituation handeln, die insbesondere voraussetzt, dass eine Ärztin oder ein Arzt nicht rechtzeitig anwesend sein kann.“
In diesem Fall diene die Übernahme von Tätigkeiten, die normalerweise der ärztlichen Behandlung vorbehalten sind, dem Schutz des Lebens oder der Gesundheit des Patienten als besonders hohem Schutzgut. „Die Übernahme heilkundlicher Tätigkeiten ist zeitlich befristet“, heißt es weiter. „Sie besteht nur bis zum Eintreffen einer notärztlichen oder sonstigen ärztlichen Versorgung.“
Ruf nach Versicherung
Im März dieses Jahres hatten Notfallsanitäter und Deutsches Rotes Kreuz darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung für das Handeln des Notfallsanitäters im Einsatz problematisch ist. Je nach Fall und Einschätzung seien Notfallsanitäter demzufolge nicht über eine Versicherung abgesichert und müssten im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen haften. Handelten sie hingegen im Einsatz nicht, könnten sie auch wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. © may/EB/aerzteblatt.de

Notfallsanitäter brauchen (qualifizierte) Notärzte

Notfallsanitäter
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.
Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jede x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass allein eine gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!

Notfallsanitäter
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.
Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jeden x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass einen gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!

Notfallsanitäter
Ich könnte auch polemisch werden und darauf hinweisen, dass insbesondere Chirurgen im Rettungsdienst eher belächelt werden, weil sie einen Großteil der Einsätze nicht korrekt abarbeiten, da eben ein Großteil aller Einsätze kardiovaskulärer Genese sind. Oder ich könnte darauf verweisen, dass es mittlerweile in Deutschland Bereiche gibt, in denen so gut wie keinerlei kassenärztliche Versorgung über Nacht und an Wochenenden stattfindet.
Ergo: es geht hier gar nicht um die bestmögliche Versorgung, sondern schlicht um den Erhalt bestimmter “Vorrechte“!
Aber wir wissen: auch die Chirurgie hat länger darum gekämpft von der Ärzteschaft entsprechend anerkannt zu werden!
Fazit: Es wird immer Einsätze geben bei denen ein Notarzt sinnvollerweise hinzugerufen werden sollte, aber eben nicht für jeden x-beliebige invasive Maßnahme. Und wer hier ehrlich ist UND den Bereich kennt, weiß dass einen gemeinschaftliches und wertschätzendes Miteinander stets dem Patienten zugute kommt!

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