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Politik

GKV-Schätzerkreis uneinig über Ausgabensteigerung und Zusatzbeitrag

Freitag, 11. Oktober 2019

/Coloures-Pic, stockadobecom

Bonn/Berlin – Der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich nicht auf eine Prognose der Höhe der Ausgaben der GKV für die Jahre 2019 und 2020 verständigen können. Das teilte heute das Bundes­versicherungsamt (BVA) mit. Die abweichenden Einschätzungen erklären sich laut BVA aus einer unterschiedlichen Bewertung von Ausgabenentwicklungen im laufenden und im darauffolgenden Jahr.

Einig war sich der Schätzerkreis bei den erwarteten Einnahmen des Gesundheitsfonds. Diese werden für 2019 auf 231,9 Milliarden Euro geschätzt. Dabei wurde der Bundeszu­schuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen ent­sprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 231,1 Milliarden Euro.

Bei den erwarteten Ausgaben im laufenden Jahr gehen Experten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und das BVA von Ausgaben in Höhe von 245,7 Milliarden Euro aus. Der GKV-Spitzenverband hingegen rechnet mit deutlich höheren Ausgaben in Höhe von 246 Milliarden Euro.

Ein ähnliches Bild ergibt sich für 2020. So schätzen BMG und BVA die Ausgaben auf 256,8 Milliarden Euro. Der GKV-Spitzenverband erwartet Ausgaben in Höhe von 258,6 Milliar­den Euro. Einig ist sich der Schätzerkreis bei den Einnahmen für 2020. Erwartet werden 240,3 Milliarden Euro inklusive des Bundeszuschusses von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse.

Das kommende Jahr werde die GKV auf der Ausgabenseite vor Herausforderungen stellen, soweit teile man die Sicht der Expertenvon BVA und BMG, sagte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Sie sieht vor allem durch Reformgesetze hohe Belastungen auf die Kassen zukommen. „Viele werden ab dem kommenden Jahr schritt­weise ihre Finanzwirkung entfalten.“ Allein durch Terminservicegesetz und Pflegeperso­nal­­stärkungsgesetz kämen auf die GKV 2020 rund fünf Milliarden Euro an Mehrausgaben zu.

Rechnerisch ergibt sich aus den Schätzergebnissen des BMG und des BVA für das Jahr 2020 eine Erhöhung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent. Dagegen resultiert aus der Schätzung des GKV-Spit­zenverbandes rechnerisch eine Erhöhung des durchschnittlichen ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent.

Wie hoch der durchschnittliche ausgabendeckenden Zusatzbeitragssatz am Ende sein wird, ist damit noch unklar. Am Ende muss das BMG diesen Wert festlegen und diesen bis zum 1. November 2019 im Bundesanzeiger bekanntgeben.

„Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine rein statistische rechnerische Größe“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Entscheidend für die Versicherten sei, was sie bei ihrer Krankenkasse wirklich bezahlen müssten. Dank der übermäßig hohen Rück­lagen vieler Krankenkassen, würden die tatsächlich zu zahlenden Beiträge für sehr viele Versicherte unterm Strich 2020 gleich bleiben oder sinken, sagte er. „Das ist die entschei­dende Botschaft.“ Die Finanzreserven der Kassen sind in den vergangenen Jahren auf mehr als 20 Milliar­den Euro gestiegen – allein von 2015 bis 2019 von 14,5 Milliarden auf 21,2 Milliarden Euro.

Der Beitrag zur GKV besteht aus zwei Teilen. Derzeit liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozentpunkten des Bruttolohns. Je nach Finanzlage dürfen die Krankenkassen von diesem Durchschnitts­beitrag aber abweichen.

© may/dpa/aerzteblatt.de

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